In diesem Beitrag weist der Autor auf typische Ausführungen des Anlagenbaus hin, die bei benötigter Wärme-, Kälte- und Schalldämmung keine fachgerechte Montage der Dämmung ermöglichen.
Der gemeine Bauschaden
In der Reihe "Der gemeine Bauschaden" geht es um typische Schäden, die in der technischen Isolierung bei der Planung oder Ausführung auftreten. Die Beiträge zeigen die Gründe auf und geben Tipps, wie man die entsprechenden Bauschäden vermeiden kann.
Bei diesen Einbausituationen sind teilweise spätere Schäden an der Dämmung und am Anlagensystem möglich. Bei manchen Anlagen kann diese Situation auch zur Erhöhung des Wärmeverlustes oder zu Tauwasser bzw. Eisbildung führen oder die geforderte Schalldämmung nicht erzielen.
Einige Beispiele habe ich in den vergangenen Beiträgen dieser Serie bereits als Schadensursache genannt. Dennoch halte ich es für wichtig, manche von ihnen noch näher zu beschreiben.


Beispiel: Verbindungsflansch ist an Rohrbogen geschweißt
Wenn der Flansch direkt an den Bogen angeschweißt ist, d.h. kein gerades Rohrstück dazwischen eingebaut wird, entstehen diverse Schwierigkeiten für den Isolierer (siehe Abb. 1 und 2).
Laut DIN 4140 soll die Rohrdämmung mit Ummantelung ca. Schraubenlänge + 10 mm vor der Flanschverschraubung enden. Diese Forderung der DIN lässt sich nicht einhalten, da die Radien der Blechbögen nicht beliebig reduziert werden können. Auf die Anfangs- und Endteile der Blechbögen zu verzichten ist auch nicht möglich, da dann die Endstellen nicht parallel zum Flansch montiert sind. Des Weiteren wird die in der DIN 4140 geforderte Überlappung der Armaturdämmung über die Rohrdämmung immer geringer bzw. unmöglich.


Beispiel: Abzweigstutzen mit zu kurzem Abstand des Abzweigflansches
Eine häufige Problematik im Anlagenbau sind die fehlenden Abstände der Abzweigstutzen an Rohrleitungen und an Behältern (siehe Abb. 3 und 4).
Bei vielen Apparaten ist aufgrund ihres Einsatzgebietes – z.B. Abgasanlagen, Dampfsysteme – von vornherein bekannt, dass diese gedämmt werden müssen. Bei Temperaturen von z. B. 200 °C bis 600 °C Betriebstemperatur kann eine gewisse Dämmdicke für die Wärmedämmung angenommen oder berechnet werden. Hier sind Dämmungen von mindestens 100 mm bis 200 mm keine Seltenheit. Aus diesen Gründen sollten die Anlagekomponenten ihre Abzweigstutzen entsprechend planen, denn die Mehrkosten sind vermutlich nicht erheblich.
Die Abb. 3 zeigt, was für Konstruktionen durch unüberlegten Anlagenbau entstehen. Hier wird ein Öffnen der Flanschverschraubung nicht eingeplant, denn dies verursacht erheblichen Aufwand beim Rückbau der Blechummantelung.

Beispiel: Sonstige Einbauten falsch platziert
Die Anordnung des Thermometers erzeugt mehrere Schwierigkeiten (siehe Abb. 5). Hier wurde der Abstand der Dämmung vor dem Flansch vermutlich knapp eingehalten, damit die Schrauben des Absperrventils geöffnet werden können.
Die laut DIN 4140 geforderte Überlappung der Armaturendämmung über der Rohrdämmung mit einer Länge, die der Rohrdämmdicke entspricht, ist hier nicht möglich. Für mich ergeben sich zwei Möglichkeiten: das Thermometer entfernen oder das Thermometer komplett mit der Armaturenkappe einbauen. Beide Varianten sind sicher suboptimale Lösungen.
Fazit
Für alle zuvor genannten Problematiken gibt es viele Beispiele aus der Praxis, welche sich oftmals ohne großen Aufwand vermeiden ließen. Es wäre sicherlich eine praktische Lösung, wenn Planer und Konstrukteure sowie Ausführende vorher Rücksprache mit "ihrem Isolierer" halten würden. Denn ich bin sicher, dass viele Isolierer ebenfalls sehr daran interessiert sind, solche Situationen zu vermeiden.
Der Beitrag ist in Ausgabe 3.2021 der Fachzeitschrift TI – Technische Isolierung (Oktober 2021) erschienen.