Quelle: Fördergemeinschaft Dämmtechnik e.V.

Recht + Regeln

10. June 2021 | Teilen auf:

Neues GEG-Merkblatt für das Isolierhandwerk

Die Bundesfachgruppe WKSB im Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) und die Bundesfachabteilung WKSB im Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB) haben eine gemeinsame Fachinformation zum GEG veröffentlicht. Sie soll im Arbeitsalltag als Praxishilfe dienen.

Seit 1. November 2020 gilt das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das die Energieeinsparverordnung (EnEV), das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zusammenführt. Auch das GEG enthält Anforderungen an die Wärmedämmung von Rohrleitungen und Armaturen sowie Vorgaben zur nachträglichen Dämmung bisher ungedämmter Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen bei heizungstechnischen Anlagen in Gebäuden.

Die Bundesfachgruppe WKSB im ZDB und die Bundesfachabteilung WKSB im HDB haben daher eine gemeinsame Fachinformation veröffentlicht. Die Publikation gibt dem Isolierhandwerk Hilfestellung, was in Hinsicht auf das GEG im Arbeitsalltag zu beachten ist. Sie steht auf der Webseite der Fördergemeinschaft Dämmtechnik e.V. zum kostenlosen Download zur Verfügung.

Hintergrund

Das GEG führt die Regelungen in § 14 Absatz 5 und § 15 Absatz 4 und Anlage 5 der mit diesem Gesetz abgelösten EnEV unverändert fort. Damit ist es beteiligten Fachkreisen aus der Bauwirtschaft und den Dämmstoffherstellern gelungen, in der Praxis bewährte Anforderungen an die Rohrleitungsdämmung in das GEG zu überführen. Die Stellungnahme der Fördergemeinschaft Dämmtechnik e.V. vom 14. März 2019 an das Bundeswirtschaftsministerium zum GEG, in der sie sich für die Übernahme des Anhangs 5 der EnEV 2014 in die Anlage 8 des GEG ausspricht, kann online eingesehen werden .

Fördergemeinschaft Dämmtechnik e.V.
www.isoliertechnik.de

zuletzt editiert am 15.09.2021