Die Schlichtungs- und Schiedsordnung für Baustreitigkeiten (SOBau) wurde 2020 neu aufgelegt. Die Novelle integriert weitere Verfahrensarten und berücksichtigt aktuelle gesetzliche Grundlagen. Dadurch soll eine schnelle, günstige und rechtssichere Lösung von Baustreitigkeiten möglich werden.
Weitere Informationen zur neuen Schlichtungs- und Schiedsordnung für Baustreitigkeiten finden sich unter www.sobau.de oder auf der Webseite der ARGE Baurecht unter www.arge-baurecht.com . |
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Bei Bauprojekten kommt es häufig zu Uneinigkeit zwischen zwei oder sogar mehreren Parteien. Im besten Fall kommt es zu einer außergerichtlichen Einigung. Denn Gerichtsprozesse kosten an Zeit, Geld und Nerven. „Nicht selten schließen Beteiligte nach Jahren notgedrungen einen unbefriedigenden Vergleich, weil sie des Streitens müde geworden sind und spät erkannt haben, dass die Fortführung des Streits zu keiner besseren Lösung führt“ , weiß Rechtanwalt Dr. Ulrich Böttger, Mitglied im Vorstand der Arbeitsgemeinschaft Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein. Für solche bautypischen Fälle hat die ARGE Baurecht bereits 2004 die SOBau entwickelt – 16 Jahre und zahlreiche gelöste Baustreitigkeiten später ist nun die 2. Auflage erschienen. Die vollständig überarbeitete SOBau 2020 integriert weitere Verfahrensarten und berücksichtigt aktuelle gesetzliche Grundlagen, insbesondere das neue Bauvertragsrecht mit den Neuregelungen zum Anordnungsrecht des Bestellers nebst Vergütungsanpassung und dem Verbraucherbauvertrag.
Werkzeugkasten mit Instrumenten
Das neue Regelwerk soll praxisnah, alltagstauglich und nutzerfreundlich sein. „Wir verstehen die SOBau 2020 als eine Art Werkzeugkasten mit Instrumenten zur pragmatischen Gestaltung von Schlichtungs- und Schiedsverfahren“ , erläutert Rechtsanwalt Böttger den Ansatz. Die SOBau 2020 enthält vier Bücher, die nach Eskalationsstufe gestaffelt sind: Am Anfang steht die Mediation, bei der die Parteien durch eine Moderation selbst eine Lösung finden können. In der nächsten Stufe, der Schlichtung berät eine Schlichtungsperson alle Parteien, schätzt die Rechtslage ein und kann auch einen Schlichtungsvorschlag unterbreiten – der jedoch rechtlich nicht bindend ist. Zwischen dieser und der nächsten Eskalationsstufe enthält die SOBau zwei Gutachtenverfahren zur Klärung von Tatsachenfragen. Am Ende steht das Schiedsrichterliche Verfahren, das den Gang zum staatlichen Gericht ersetzt, aber schneller zum Ergebnis kommt. „Alle Verfahren können isoliert oder miteinander kombiniert vereinbart werden“ , so Rechtsanwalt Böttger.
Streitbeilegung im Vertrag vereinbaren
Die SOBau kann in jeder Phase eines Konflikts zum Einsatz kommen. Die ARGE Baurecht rät jedoch dazu, Optionen zur außergerichtlichen Streitbeilegung bereits im Bauvertrag festzulegen. „Ich empfehle allen Kolleginnen und Kollegen, sich mit den Inhalten der SOBau 2020 vertraut zu machen und mit den eigenen Mandanten darüber zu reden, die SOBau künftig in allen Bauverträgen zu vereinbaren“ , sagt Rechtsanwalt Böttger. „Das ist die beste und wirtschaftlich sinnvollste ‚Streitprophylaxe‘. “
Der Beitrag ist auch in Ausgabe 01.2021 der Fachzeitschrift TI – Technische Isolierung (November 2020) erschienen. Interessieren Sie sich für weitere Artikel? Digitale Ausgabe lesen? |
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