Mit der MVV TB 2019 hat sich die Mindestanforderung an die Schwerentflammbarkeit von Bauprodukten geändert. Das Online-Seminar zeigt, was Sie bei technischen Isolierungen nach Inkrafttreten der MVV TB berücksichtigen müssen. Sie erhalten außerdem wertvolle Tipps, was Sie bei der Auswahl von Produkten besonders beachten sollten und welche Nachweise erforderlich sind.
Technische Isolierungen unterliegen als Wärmedämmstoffe für die technische Gebäudeausrüstung und für betriebstechnische Anlagen in der Industrie harmonisierten Produktnormen. Neben den Anforderungen an Wärme- oder Schallschutz stellt das deutsche Bauordnungsrecht insbesondere Anforderungen an das Brandverhalten der verwendeten Bauprodukte.
Technische Isolierungen tragen die CE-Kennzeichnung nach der europäischen Bauprodukte-Verordnung. Die Konkretisierung der bauaufsichtlichen Anforderungen erfolgt durch die Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen. Mit der Fassung der MVV TB 2019 hat sich in den Zuordnungstabellen die Mindestanforderung an die Schwerentflammbarkeit geändert. Die Praxis zeigt, dass diese Änderung bei den am Bau Beteiligten häufig nicht angekommen ist. Auch die Anwendung der Zuordnungstabellen aus Anhang 4 der MVV TB sind vielen nicht bekannt.
Das Online-Seminar von TI – Technische Isolierung informiert Sie über diese Änderungen im Bauordnungsrecht: Wie werden die Zuordnungstabellen angewendet und was ist bei der Leistungserklärung zu beachten? Der Referent erläutert die Auswirkungen der Änderungen für das Brandverhalten – und insbesondere die Schwerentflammbarkeit - von Technischen Isolierungen. Sie erfahren, was Sie als Planer und Errichter nach Inkrafttreten der MVV TB nun berücksichtigen müssen und erhalten zudem wertvolle Tipps, was Sie bei der Auswahl von Produkten besonders beachten sollten und welche Nachweise erforderlich sind.
Folgende Fragen beantwortet Ihnen der Referent Thomas Krause-Czeranka:
- Was müssen Fachplaner, Sachverständige und ausführende Unternehmen beachten?
- Welche Dokumentationspflichten bestehen?
- Welche Nachweise sind erforderlich?
- Was muss bei der Auswahl von Produkten berücksichtigt werden?
Das Seminar richtet sich hauptsächlich an TGA-Fachplaner*innen, Fachbauleiter*innen, Behörden, Sachverständige und ausführende Unternehmen.
Das Online-Seminar beinhaltet interaktive Kommunikationsformen und bietet durchgehend Gelegenheit für individuelle Fragen und Diskussionen. Für die Ausstellung einer qualifizierten Teilnahmebestätigung werden Präsenzkontrollen durchgeführt. Nach erfolgreicher Überprüfung Ihrer webbasierten Anwesenheit und nach Abschluss des Online-Seminars erhalten Sie ein Zertifikat, mit dem Sie Ihre Teilnahme an der Fortbildung belegen können.
Anerkennung der Kammern
Diese Veranstaltung wird von der Architektenkammer Baden-Württemberg mit einem Umfang von 4 Unterrichtsstunden für Mitglieder (nicht Architekten/Stadtplaner im Praktikum), von der Ingenieurkammer Bayern mit 4 ingenieurtechnischen Punkten, von der Ingenieurkammer Hessen mit 4 Unterrichtseinheiten (beratender Ingenieur, freiwilliges Mitglied selbstständig, Bauvorlegeberechtigung, Nachweisberechtigung Brandschutz, Nachweisberechtigung Wärmeschutz, Nachweisberechtigung Standsicherheit) und von der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen mit 4 Unterrichtsstunden (für Mitglieder in den Fachrichtungen Architektur und Innenarchitektur) anerkannt.
Den Zugang zum Livestream bekommen Sie vor der Veranstaltung als Link per E-Mail. Voraussetzungen zur Teilnahme sind ein aktueller Browser (Firefox, Chrome, Edge) sowie ein Audioausgang für Kopfhörer oder Lautsprecher. Während des Online-Seminars besteht im Chat die Möglichkeit, Fragen an die Referierenden zu stellen.