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BfEE: Plattform für Abwärme jetzt nutzbar

Plattform für Abwärme

Die Plattform für Abwärme schaffe laut BfEE-Webseite erstmals eine Übersicht zu gewerblichen Abwärmepotenzialen in Deutschland. Ziel sei es, diese Abwärme nutzbar zu machen und damit die Energieffizienz in Deutschland weiter zu steigern. Dafür würden die Abwärmedaten von Unternehmen mit einem Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 2,5 Gigawattstunden pro Jahr auf einer öffentlichen Plattform bereitgestellt und für Unternehmen vor Ort sichtbar gemacht.

Die Abwärme-Plattform ist eine Maßnahme aus dem Gesetz zur Steigerung der Energieeffizienz in Deutschland (Energieeffizienzgesetz - EnEfG).

Bußgeldbewehrung 12 Monate ausgesetzt

Die Frist zur Übermittlung von Informationen zum 1. Januar 2024 nach §§ 17 Absatz 2 Satz 1 i. V. m. 20 Absatz 4 EnEfG sowie die entsprechende Bußgeldbewehrung nach § 19 Abs. 1 Nr. 9 EnEfG für zwölf Monate ausgesetzt, das heißt bis zum 1. Januar 2025.

Zu den konkreten Auskunfts- und Informationspflichten der betreffenden Unternehmen hat die BfEE ein Merkblatt veröffentlicht. Dieses kann auf der Webseite der BfEE unter dem Menüpunkt „Effizienzpolitik“ -> „Plattform für Abwärme“ abgerufen werden.

Die Bundesstelle für Energie Effizienz (BfEE) im Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist verantwortlich für Aufbau und Betrieb der Plattform für Abwärme.

Quelle: Bundesstelle für Energie Effizienz (BfEE)