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Verhandlungen zu Bau-Mindestlohn ergebnislos

"Obwohl nach der Tarifvertragskündigung durch die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) die drei Runden (Dezember 2021 und Januar 2022) zur Struktur und Höhe des Branchenmindestlohns in sachlicher und konstruktiver Atmosphäre stattfanden, ist davon auszugehen, dass die Gewerkschaft die Verhandlungen nun in Kürze für gescheitert erklären und die Schlichtung anrufen wird", erklärte der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB), der neben dem Hauptverband der Deutschen Bauindustrie als Vertretung für die Bauwirtschaft (HDB) in den Verhandlungen agiert.

Die Tarifvertragsparteien seien sich über die Struktur nicht einig. Die Bauwirtschaft habe der Gewerkschaft signalisiert, die gemeinsame Mindestlohnstrategie mit einer klaren und einfach zu kontrollierenden Struktur, nämlich einem einzigen bundesweiten Bau-Mindestlohn, fortsetzen zu können.Demgegenüber wolle die Gewerkschaft mindestens bei der Struktur, die bis Ende 2021 galt, bleiben. Das bedeute, ein unterer Mindestlohn 1 und ein Mindestlohn für Beschäftigte der Lohngruppe 2 in den Tarifgebieten West und Berlin, heißt es weiter von Seiten des ZDB.

Über die Höhe und Laufzeit könne jedoch erst verhandelt werden, wenn ein gemeinsames Verständnis zur Struktur erreicht ist. Die Bauwirtschaft erkenne an, dass sich die IG BAU hier kreativ zeigte und sogar einen Ansatz mit dem rechtlichen Maximum, nämlich mit drei Branchenmindestlöhnen, einbrachte. Allerdings entspräche es nicht dem Arbeitgeberverständnis, im Bereich von bußgeldbewährten Vorgaben und Zollkontrollen mit Komplexität zu arbeiten.

Zentralverband Deutsches Baugewerbe
www.zdb.de