Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierhandwerk gemäß Handwerksordnung Anlage A Nr. 6 zulassungspflichtiges Handwerk: Die Neuerungen in der Herstellung von Dämmstoffen unterschiedlichster Form eröffneten der Dämmtechnik zu Beginn des 20. Jahrhunderts ganz neue Möglichkeiten. So wurde die Tätigkeit des Isolierers immer vielseitiger und entwickelte sich zu einem eigenen und selbstständigen Beruf. Im Jahre 1935 erhielt er seine staatliche Anerkennung als Vollhandwerk (heute zulassungspflichtiges Handwerk), für dessen Erlernung eine dreijährige Lehrzeit festgesetzt wurde.
Das Berufsbild – ein bedeutendes Instrument
Im Zuge der Neugestaltung des Berufsbildungswesens im Handwerk ergab sich auch für die Bundesfachgruppe WKSB die Notwendigkeit, ein Berufsbild für das Isolierhandwerk aufzustellen. Mit Erlass des Bundesministeriums für Wirtschaft vom 10. Oktober 1957 wurde es erstmalig anerkannt. Es folgten im Anschluss daran die fachlichen Vorschriften zur Regelung des Lehrlingswesens und der Gesellenprüfung sowie die fachlichen Vorschriften für die Meisterprüfung. Damit war das Ziel erreicht, die bisherigen Berufsgruppen „Isolierer“ und „Feinblechner“ im Zuge eines einheitlichen Ausbildungswesens zusammenzufassen.
Die große Bedeutung der Meisterverordnung und des hier integrierten Berufsbildes umfasst nicht nur die gesetzlich garantierte Zuordnung der Tätigkeiten und damit einhergehend die Ausübungsberechtigung für die Isolierfachunternehmen im Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierhandwerk.
Das Berufsbild in der Meisterverordnung ist neben der Aus-, Fort- und Weiterbildung wesentlich bei sozial- und tarifpolitischen Regelungen (neben dem Bundesrahmentarifvertrag BTRV hat das Isolierhandwerk bis heute auch einen eigenständigen Tarifvertrag Isoliergewerbe), für die Sozialkassenverfahren bis hin zur Bekämpfung der Schwarzarbeit durch den Zoll, mit dem stets wiederkehrend im Thema zusammengearbeitet wird.
Die Organisation des Deutschen Isolierhandwerks
Im Bauhandwerk – so auch im Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierhandwerk – sind für klein- und mittelständische Isolierfachunternehmen die Organisationen auf Stadt- bzw. kommunaler Ebene die (Bau)-Innungen als Körperschaften des Öffentlichen Rechts, die sich ihrerseits im Regelfall auf Bundesländerebene in den Landesverbänden des ZDB mit den Landesfachgruppen WKSB zusammenschließen, die wiederum dann ihre Vertreter in die Bundesfachgruppe WKSB im Zentralverband des Deutschen Baugewerbes entsenden.
Die Fördergemeinschaft Dämmtechnik
Die Fördergemeinschaft Dämmtechnik hat als Mitglieder die Landesfachgruppen WKSB und fördernde Mitglieder. Der ZDB als Arbeitgeber-, Technischer- und als Wirtschaftsverband mit seiner hier beheimateten Bundesfachgruppe WKSB organisiert sich u.a. weiter in Deutschland in einigen sog. Wirtschaftsspitzenverbänden.
Auf europäischer Ebene unterhält der ZDB ein Brüsseler Büro, dass die Kontakte und die baugewerblichen Interessen zum EU-Parlament oder zur EU-Kommission einbringt. So ist der ZDB und damit die Bundesfachgruppe WKSB auch Mitglied bei der European Construction Industry Federation (FIEC), dem europäischen Verband nationaler bauwirtschaftlicher Verbände in Europa. Die Bundesfachgruppe WKSB selber ist zudem Mitglied in der Fédération Européenne des Syndicats d'Entreprises d'Isolation (FESI), dem europäischen Verband nationaler Isolierfachverbände in Europa.
Die wesentlichen Aufgaben der Verbände ist es, die wirtschaftlichen, sozialpolitischen, technischen und kulturellen Interessen der Mitgliedsbetriebe zu vertreten und zu fördern. Dazu gehört u.a. die rechtliche, betriebswirtschaftliche und fachtechnische Beratung, die Förderung der Unternehmensentwicklung, die Förderung der Berufsausbildung, der Fortbildung und Umschulung, die ständige Verbindung und Kontaktpflege mit der Politik und den Spitzenorganisationen der Wirtschaft, die Öffentlichkeitsarbeit und Werbung, die Veröffentlichung von fachlichen Publikationen, die Mitwirkung bei Normung und Forschung, die Pflege der nationalen, europäischen und auch internationalen Zusammenarbeit sowie die Mitwirkung bei baukulturellen Aufgaben.
Gemeinsamkeit macht stark
Nur ein starker und geschlossener Verband wird in der Öffentlichkeit gehört und wahrgenommen. Und dies gilt naturbedingt im Besonderen für klein- und mittelständische Unternehmen. Die Rahmenbedingungen und Perspektiven der familiengeführten Unternehmen zu sichern und zu stärken, ist der Auftrag des Verbandes mit seiner Berufsstandsvertretung auch in seiner politischen Arbeit.
Übergeordnete Verbandsaufgaben
... als Wirtschaftsverband
Als starker Wirtschaftsverband mit rund 40 Landesverbänden, rund 600 Innungen und Kreishandwerkerschaften und rund 35.000 Unternehmen – inkludiert der organisierten Isolierfachunternehmen – vertritt der Verband die Belange der inhabergeführten, mittelständischen Unternehmen – gegenüber der Politik, in der Verwaltung und in der Öffentlichkeit.
Ziel des wirtschaftspolitischen Engagements ist es, faire Rahmenbedingungen für klein- und mittelständische Unternehmen zu erreichen. Denn nur wenn die Rahmenbedingungen stimmen, wenn Unternehmen aus Polen, England, Portugal, um nur einige wenige Länder zu nennen, unter ähnlichen Bedingungen arbeiten, haben deutsche Unternehmen die Chance, am Markt zu bestehen. Dazu gehören die steuerpolitischen Rahmenbedingungen ebenso wie die sozial- und tarifpolitischen. Instrument ist dabei eine wirksame Lobby- und Pressearbeit.
... als Arbeitgeberverband
Auch in der Tarif- und Sozialpolitik steht der Verband für die Interessen der Betriebe ein. Als Arbeitgeberverband sorgt er für faire Wettbewerbsbedingungen. Als Arbeitgeberverband setzt er sich bei den Sozialpartnern für eine innovative Tarifpolitik ein. Ob es um die Flexibilisierung der Arbeitszeit, eine Senkung der Lohnzusatzkosten oder um die Reform der Sozialkassen geht – vieles wurde bisher erreicht.
Aber nicht alle Ziele können in Tarifverhandlungen erreicht werden; die Tarifpolitik muss durch neue gesetzliche Rahmenbedingungen flankiert werden. Auch dafür setzt der Verband sich ein – gegenüber Bundestag, Bundesregierung und Bundesrat. Hier geht es vornehmlich um Themen wie Umweltschutz und Nachhaltigkeit, Arbeitsschutz, Fachkräftesicherung oder Saison-Kurzarbeitergeld.
... als Technischer Verband
Als technischer Verband bietet er seinen Mitgliedern zukunftsorientierte Dienstleistungen und unterstützt sie im Strukturwandel. Die Mitgliedsunternehmen erhalten aktuelle Informationen über neueste technische Entwicklungen, egal ob es sich um neue oder überarbeitete Normen, um technische Merkblätter oder um Sicherheitshinweise bei Gefahrstoffen handelt. Dabei gibt es Vertretungen in nationalen wie europäischen Gremien.
Isoliererspezifische Aufgaben – Das Kompetenzzentrum der Bundesfachgruppe WKSB und der Fördergemeinschaft Dämmtechnik
Das Deutsche Isolierhandwerk – personell vertreten sowohl durch das Ehrenamt wie das Hauptamt – arbeitet in den maßgeblichen Gremien für praxisgerechte, innovative technische Regelwerke mit, denn die Rahmenbedingungen müssen stimmen.
Zu den Fachgremien zur Weiterentwicklung von Fach-Regelwerken zählen isoliererspezifisch u.a. das DIN mit dem Normenausschuss Bauwesen und hier des Arbeitsausschusses der DIN 4140 „Dämmarbeiten an betriebstechnischen Anlagen in der Industrie und in der technischen Gebäudeausrüstung – Ausführung von Wärme- und Kältedämmungen“, aber auch der Verband Deutscher Ingenieure mit u.a. der VDI Richtlinie VDI 4610 „Energieeffizienz betriebstechnischer Anlagen – Wärme- und Kälteschutz“.
Im Deutschen Verdingungsausschuss und hier dem Hauptausschuss Hochbau wird im Facharbeitskreis die ATV DIN 18421 „Dämm- und Brandschutzarbeiten an technischen Anlagen“ federführend mitgearbeitet. Gleiches gilt für den Gemeinsamen Ausschuss Elektronik im Bauwesen (GAEB) zum Standardleistungsbuch STlB 047 „Dämm- und Brandschutzarbeiten an technischen Anlagen“ und auch zum Leistungsbereich LB 621 „Bauunterhaltungsarbeiten im Zeitvertrag“.
Mitarbeit im Wärmeschutz
Im Wärmeschutz erfolgt die Mitarbeit bei der DIN 4108, beim Schallschutz bei der DIN 4109, zum erhöhten Schallschutz bei der entsprechenden DIN Spec und beim Brandschutz gilt das Engagement sowohl bei der DIN 4102, aber auch beim Leitfaden für Bundesbauten beim Bundeswirtschaftsministerium oder auch beim „Dialog Konzertierte Aktion Brandschutz“.
Arbeitskreis Lüftung WKSB
Der Arbeitskreis „Lüftung WKSB“ begleitet das bekannte Gebäudeenergiegesetz GEG, aber auch andere für den Isolierer wichtige Verordnungen. Der Arbeitskreis „Musterausschreibungstexte WKSB“ steht vor der Mammutaufgabe der Erarbeitung entsprechender fachlich richtiger Mustertexte.
Abgerundet wird die technische Arbeit mit Veröffentlichungen wie beispielsweise dem Praxishandbuch für den Isoliermonteur, dem Kompendium Handbuch der Isoliertechnik oder auch dem PU-Handbuch, die für eine geringe Gebühr bezogen werden können. Auch zu Einzelthemen werden sog. Fachinformation bereitgestellt – siehe kostenfrei unter www.isoliertechnik.de.
Fachliteratur zu Normen und Regelwerken
In nicht abschließender Aufzählung bieten die Verbände zudem eine Übersichtsliste „Relevante Normen und Regelwerke für das Gewerk technische Isolierungen“. Gleiche kostenfreie Zurverfügungstellung gilt für das rund 280-seitige Lehrbuch für die Ausbildung im WKSB-Isolierhandwerk – handlungsorientierte Berufsausbildung der WKS-Isolierer.
In Einrichtungen wie beispielsweise dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) wie dem Ausschuss für Gefahrstoffe, Ausschuss für Betriebssicherheit oder auch dem Ausschuss für Arbeitsstätten werden staatliche Regeln zum Arbeits- und Gesundheitsschutz erarbeitet.
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Bei der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft und auch bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) im Fachbereich Bauwesen erfolgen bg-liche Regelungen zu den Themen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes, die für das deutsche Isolierhandwerk von besonderer Bedeutung sind. Das maßgebliche Stichwort hier ist die Gefährdungsbeurteilung. Nicht nur in vielen Arbeitskreisen oder Projektgruppen und Ausschüssen erfolgt die Mitarbeit und Beeinflussung zu baugewerblichen Interessen hin, sondern es erfolgt auch die direkte Interessenvertretung durch Mitgliedschaften bei einigen dieser Institutionen selber wie beispielsweise im DIN, DVA oder der BG BAU in den entsprechenden Vorständen, Vertreterversammlungen, Präventionsausschüssen, Beiräten und Hauptarbeitsgruppen.
Arbeits- und Gesundheitsschutz
Abgeschlossen in 2023 wurde die Internetpräsentation zum „Arbeits- & Gesundheitsschutz“ unter www.isoliertechnik.de, die vom Arbeitskreis „Unfallversicherung WKSB“ zusammen mit der BG BAU speziell und themenspezifisch für die Isolierer ausgerichtet, erarbeitet und veröffentlicht wurde. In den erwähnten staatlichen Ausschüssen wird mitgearbeitet u.a. bei Technischen Regeln für Gefahrstoffe wie der TRGS 521 „Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle“, TRGS 524 „Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen“, TRGS 558 „Hochtemperaturwolle“.
Gleiches gilt bei den bg-lichen Regelwerken wie der UVV Bauarbeiten, Branchenregel Ausbau – hier speziell auch zu Isolierabeiten, Handlungsanleitung Umgang mit Mineralwolle oder auch der Branchenlösung Staubminimierung bei Isolierarbeiten. Übergeordnet zu diesem Beispiel der Gefahrstoffe werden europäisch die REACH-Verordnung und CLP-Verordnung, aber auch national das Chemikaliengesetz, die Gefahrstoffverordnung oder auch die Chemikalienverbotsverordnung bei deren Novellierungen begleitet. Gleiches gilt zu weiteren Beispielen wie im Betriebssicherheitsrecht und -technik oder auch im Arbeitsstättenrecht und -technik. Und dabei ist der Arbeits- und Gesundheitsschutz ein wichtiges, aber in der Tat auch nicht das einzige Themenfeld.
Bildung WKSB
Begleitet durch den Arbeitskreis „Bildung WKSB“ wurde in 2023 inhaltlich im Wesentlichen die neue Ausbildungsverordnung mit dem Ausbildungsrahmenplan fachlich abgeschlossen. Es ist darauf hinzuweisen, dass derartige Verordnungen im Regelfall einmal im Vierteljahrhundert grundsätzlich neu verordnet werden. Das Verordnungsverfahren wird mit den finalen notwendigen Abstimmungen im Bundestag und im Bundesrat enden. Mit einer Veröffentlichung dieses Mammutprojektes ist Mitte 2024 zu rechnen. Die Rahmenlehrpläne zur Berufsschule werden mit der Kultusministerkonferenz, die Umsetzungshilfen zum Ausbildungsrahmenplan mit dem Bundesinstitut für Berufsbildung und die Unterweisungspläne mit dem vom zuständigen Bundesministerium beauftragten Heinz-Piest-Institut erarbeitet.
Leistungswettbewerbe
Die Durchführung der jährlichen Bundesleistungswettbewerbe für die Bauberufe führt der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes durch. Für den Bundesleistungswettbewerb der Isolierer ist die Bundesfachgruppe WKSB zuständig. Jeder Sieger des Bundesleistungswettbewerbes kann im Team bei den alle 2 Jahre stattfindenden Europameisterschaften der Isolierer bei der europäischen Isolierervereinigung FESI teilnehmen.
In 2023 erfolgte die Europameisterschaft einschließlich der Tagungen der Kommittees der FESI bei der Bayerischen BauAkademie in Feuchtwangen, bei der auch eine der Meisterschulen WKSB angesiedelt ist. Sofern die FESI keine Europameisterschaft durchführt, springt die Technische Kommission der deutschsprachigen Länder D-A-CH mit ihren Organisationen, der Bundesfachgruppe WKSB, des Verbandes der Österreichischen Dämmunternehmen und des Verbandes Schweizerischer Isolierfirmen ein, die dann allen Mitgliedern der FESI einen europäischen Wettbewerb der Isolierer anbieten.
Die Tätigkeiten bei der Aus-, Fort- und Weiterbildung werden u.a. durch das Angebot auf Freiwilligkeit für Bewerber zum öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen, durch die Kooperation mit den Landesfilmdienststellen für Isolierer-Videos, die in Schulen kostenfrei präsentiert werden, aber auch mit der Bundesanstalt für Arbeit und den dort vorliegenden Kurz-, wie Langbeschreibungen sowie dem Berufsprofil abgerundet, deren Texte von der Bundesfachgruppe WKSB und der Fördergemeinschaft Dämmtechnik zur Verfügung gestellt werden.
Öffentlichkeitsarbeit inklusive Klimaschutzkampagne 2030
Im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit erfolgen Deutsche Isolierertage, aber auch regionale Branchentreffen der WKSB-Isolierer, die von den Landesfachgruppen WKSB durchgeführt werden. Das Service- und Informationsportal der Isolierbranche unter www.isoliertechnik.de hält viele weitere Informationen vor. Besonderer Hinweis gilt der Neuauflage der Klimaschutzkampagne 2030 – Technische Isolierungen für mehr Energieeffizienz, Klima- und Umweltschutz.
Sowohl die Wertigkeit der Arbeiten an betriebstechnischen Anlagen wie auch in der TGA werden hier vor allem der Politik und hier insbesondere deren Gesetzen und Verordnungen nähergebracht. Und wie immer gilt: Nur eine starke Organisation findet Gehör. Dazu gehört auch, dass sich die Familie des deutschen Isolierhandwerks möglichst vielzählig organisieren möge. Mitglied werden kann jede(r) mit dem Wärme-, Kälte-, Schall- und Brandschutz in die Handwerksrolle eingetragene Unternehmer/in.
Gegenwart und Ausblick
Heute ist das WKSB-Isolierhandwerk ein zukunftssicheres Gewerbe, das mit Innovationen und hochwertiger handwerklicher Ausführung dazu beiträgt, die Umwelt zu schützen und Energie einzusparen. Ohne eine Dämmung wären heute viele Verfahrenstechniken nicht möglich. Es gilt das Motto: Auch in Zukunft ist Energie und Umwelt ohne den Isolierer der Verlierer.