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Bundesregierung

Schwarzarbeitsbekämpfung wird mo­der­ni­siert und di­gi­ta­li­siert

So soll die Bekämpfung von Schwarzarbeit erleichtert und verbessert werden: Ermittlungsinstrumente werden gestärkt, die Kompetenzen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) erweitert, die Datenanalyse verbessert sowie Prüfungen vereinfacht.

Das steht im Regierungsentwurf vom 06.08.2025

Mehr Schlagkraft: 

Durch risikoorientierte Prüfungsschwerpunkte wird die FKS Negativtrends und neue Brennpunkte der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung noch stärker in den Fokus nehmen können.

Holger Luck - stock.adobe.com

Durch risikoorientierte Prüfungsschwerpunkte wird die FKS Negativtrends und neue Brennpunkte der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung noch stärker in den Fokus nehmen können.

Die FKS wird Kriminalität noch schlagkräftiger bekämpfen können. Durch die Teilnahme am polizeilichen Informationsverbund und verbesserte Straf- und Bußgeldnormen kann die FKS künftig auf Augenhöhe mit anderen Ermittlungsbereichen wie Polizei, Zoll- und Steuerfahndung agieren und stärker gegen schwere Wirtschaftskriminalität und Organisierte Kriminalität vorgehen.

Damit kann sie Kriminelle oder Personen, die sich in Deutschland ohne Aufenthaltstitel aufhalten, selbst identifizieren - genauso zügig wie die Polizei. Das wird die Verfahren erheblich beschleunigen. Zudem wird der Informationsaustausch mit der Polizei insgesamt erheblich verbessert. Erweiterte Befugnisse bei der Telekommunikationsüberwachung werden darüber hinaus dafür sorgen, dass die FKS noch effizienter gegen Scheinrechnungsbetrug vorgehen kann.

Moderne Datenanalyse und Risikomanagement:

Künftig wird eine automatisierte Datenanalyse eingesetzt, um große Datenmengen effizient auswerten zu können und so Schwarzarbeit auf die Spur zu kommen. Das ist ein Kernstück des Gesetzentwurfs. Die FKS wird risikoorientierter und qualitativ hochwertiger prüfen und dadurch wesentlich gezielter gegen unredliche Teilnehmer am Markt vorgehen können.

Rechtstreue Unternehmen werden dagegen entlastet, da sie mit weniger Prüfungen der FKS rechnen müssen. Konkret können nun Daten der Landesfinanzbehörden und der Deutschen Rentenversicherung mit den Daten der FKS abgeglichen werden. Das wird entscheidend dazu beitragen, Fehlverhalten in den Subunternehmerketten herauszufiltern, Scheinfirmen und deren betrügerische Abdeckrechnungsmodelle zu erkennen und Unternehmen mit Verbindung zur Organisierten Kriminalität zu identifizieren sowie gegen diese vorzugehen.

Risikoorientierte Schwerpunkte: 

Durch risikoorientierte Prüfungsschwerpunkte wird die FKS Negativtrends und neue Brennpunkte der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung noch stärker in den Fokus nehmen können. Aktuell zählen dazu Barbershops, bei denen nicht nur Schwarzarbeit, sondern auch Geldwäsche zu beobachten sind. Darüber hinaus gilt dies für Kosmetik- und insbesondere Nagelstudios, deren Zahl massiv gewachsen ist und wo ein Schwerpunkt illegaler Beschäftigung und teilweise ausbeuterische Beschäftigungsformen festzustellen sind.

Daher wird – unterstützt vom Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks – die Friseur- und Kosmetikbranche in den Katalog der von Schwarzarbeit in besonderer Weise betroffenen Branchen des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes aufgenommen. Damit verbunden sind eine Mitführungs- und Vorlagepflicht von Ausweispapieren für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und für die Arbeitgeber eine Sofortmeldepflicht bei Neuaufnahme von Beschäftigungsverhältnissen. Das wird die Prüfungen der FKS erheblich erleichtern und dazu führen, dass illegale Beschäftigung, Sozialleistungsmissbrauch, Mindestlohnunterschreitungen und ausbeuterische Arbeitsbedingungen rascher und effizienter aufgedeckt und eingedämmt werden können.

Optimierte, digitalisierte Prozesse: 

Die Prüfungs-, Ermittlungs- und Ahndungsprozesse der FKS werden vereinfacht und deutlich effizienter ausgestaltet. Das schafft die Grundlage für digitalisierte Prüfungen der FKS. Klemmbretter und die Überprüfung von Papierordnern gehören damit künftig der Vergangenheit an. Prüfungen können so ohne Medienbrüche und zusätzliche Bürokratiehürden schnell und digital durchgeführt werden. Dazu werden die Prüfmöglichkeiten von Arbeitgebern außerhalb des Unternehmenssitzes erweitert. Die FKS kann künftig auf elektronische Unterlagen bei den Unternehmen zugreifen. Das entlastet insbesondere die kleinen und mittelständischen Unternehmen.

Mehr Kompetenzen und effizientere Ahndung:

Die FKS wird zukünftig verstärkt selbst ahnden können. Dafür werden die Prozessabläufe optimiert und die Kompetenzen bei der Verfolgung von Sozialleistungsbetrug ausgebaut. Die FKS wird künftig in ihrer Rolle als „kleine Staatsanwaltschaft“ gestärkt und kann dann mehr Verfahren selbständig zum Abschluss bringen. Neben einfach gelagerten Strafverfahren, bei denen das Arbeitsentgelt vorenthalten und veruntreut wird, kann die FKS künftig auch Betrugsfälle, in denen auf Grund von Schwarzarbeit Sozialleistungen zu Unrecht bezogen wurden, selbständig ahnden. So kann sie künftig bspw. bei einem Bürgergeldbezieher, der einer unangemeldeten Erwerbstätigkeit nachgeht, das Ermittlungsverfahren wegen Leistungsbetrugs grundsätzlich allein durchführen - von der Einleitung des Verfahrens bis zur Bestrafung. Der Fall muss dann nicht mehr an die Staatsanwaltschaft abgegeben werden. Das entlastet nachhaltig die Justiz und verschlankt und beschleunigt die Verfahren, da alles in einer Hand bleibt.

In den nächsten Monaten will die Bundesregierung darüber hinaus ein weiteres Sicherheitspaket des Zolls auf den Weg. Das Paket beinhaltet insbesondere gesetzliche Maßnahmen für eine verbesserte Bekämpfung von Finanz- und Zollkriminalität. Mit dem Paket soll der Zoll bei Aufdeckung und Verfolgung von schwerer und organisierter Kriminalität sowie bei der Bekämpfung von mafiösen Strukturen gestärkt werden.

Stimmen aus der Politik

Bundesfinanzminister und Vizekanzler Lars Klingbeil:

„Ich habe das klare Ziel, Steuerhinterziehung, Schwarzarbeit, Geldwäsche und somit Finanzkriminalität insgesamt entschieden zu bekämpfen. Der Rechtsstaat muss hier konsequent durchgreifen. Das gilt gerade für Schwarzarbeit, die oft organisiert und in großem Stil abläuft. Wir legen eine härtere Gangart ein, um gegen diejenigen vorzugehen, die sich auf Kosten der Allgemeinheit und auf dem Rücken von illegal beschäftigen Arbeitskräften bereichern. Dafür habe ich heute einen Gesetzesentwurf vorgelegt, mit dem wir die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls schlagkräftiger, moderner und digitaler aufstellen. Wir erweitern die Kompetenzen, verbessern die Datenanalyse und vereinfachen die Prüfungen. Ziel ist es, Menschen besser vor Ausbeutung und widrigen Arbeitsbedingen zu schützen, die Einnahmen des Staates zu sichern und fairere Rahmenbedingungen für die Unternehmen zu gewährleisten, die sich an die Regeln halten.“

Bundesministerin für Arbeit und Soziales Bärbel Bas:

„Das BMAS begrüßt den Gesetzesentwurf des BMF als wichtigen Meilenstein zur weiteren Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung. Besonders wichtig war für das BMAS dabei, dass der Zoll seine Ermittlungsergebnisse künftig unverzüglich auch an die Jobcenter übermitteln wird. So kann Sozialleistungsmissbrauch früher erkannt werden und die Jobcenter können Entscheidungen, bspw. über Rückforderungen zu viel gezahlter Leistungen, schneller treffen.“

Stimmen aus der Branche

ZDB: Baugewerbe fordert praxisgerechte Lösungen

Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB): „Das Baugewerbe begrüßt den Gesetzentwurf ausdrücklich. Die geplanten digitalen Verfahren und schärferen Kontrollen durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit sind richtige und längst überfällige Schritte. Wir dürfen nicht zulassen, dass Lohndumping und das Umgehen von Sozialabgaben zum Wettbewerbsvorteil werden. Gleichzeitig darf sich die Politik mit diesen Maßnahmen nicht zufriedengeben. Es ist schlicht absurd, dass Prüfungen und Kontrollen digitalisiert werden, aber unsere Unternehmen weiterhin verpflichtet sind, Arbeitsverträge in Papierform auf Baustellen mitzuführen. In anderen Branchen reicht längst die digitale Übermittlung in Textform. Ich kenne keinen Bauarbeiter oder Vorarbeiter, der auf kleinen Baustellen ausgedruckte Arbeitsverträge jeden Tag in der Tasche rumträgt. Ebenso muss der Gesetzgeber den Datenaustausch zwischen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit, den Sozialversicherungen und den Sozialkassen der Bauwirtschaft weiter ausbauen. Die Sozialkassen kennen die Branche genau und wissen, wo es Verdachtsmomente für Schwarzarbeit und Sozialleistungsmissbrauch gibt. Diese Expertise muss noch stärker genutzt werden.“

ZDH: Bundesregierung korrigiert Gesetz zur Schwarzarbeitsbekämpfung 

Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH): „Es ist gut und richtig, dass das Fleischerhandwerk aus dem Katalog der sogenannten Schwarzarbeitsbranchen herausgenommen wird. Damit wird eine überfällige Korrektur vorgenommen, denn die bisherigen Regelungen orientierten sich klar an den Bedingungen der Fleischindustrie und wurden den Lebens- und Betriebswirklichkeiten im Fleischerhandwerk nicht gerecht. Die Entscheidung der Bundesregierung schafft nun Klarheit.“

Quelle: haustec.de /fl