Karlheinz Kermann mit den neuen Sachverständigen Rolf Schwertfeger (l.) und Christoph Krauß (r.).
Wer Schäden in der technischen Dämmung fachlich belastbar bewerten will, braucht mehr als Berufserfahrung und ein gutes Auge. Zwar sind die Begriffe „Sachverständiger“ und „Gutachter“ gesetzlich nicht geschützt, doch die öffentliche Bestellung und Vereidigung gilt als besonders anspruchsvoller Qualifikationsnachweis. Für WKS-Isoliermeister führt dieser Weg über die zuständige Handwerkskammer und den Nachweis besonderer Sachkunde. Der Beitrag erklärt, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, wie das Prüfungsverfahren aufgebaut ist und warum öffentlich bestellte Sachverständige aus dem WKS-Isolierhandwerk für die Branche an Bedeutung gewinnen. Karlheinz Kermann
Hier möchte ich zuerst den Begriff „Sachverständiger“ definieren. Die Bezeichnung Sachverständiger ist gesetzlich nicht geschützt, das bedeutet jede Person kann sich als „Sachverständiger“ oder „Gutachter“ bezeichnen. Seriöse Sachverständige verfügen jedoch über eine fundierte Ausbildung, Berufserfahrung und oft eine Zertifizierung.
Eine und vermutlich die anspruchsvollste Zertifizierung, ist die Bestellung als öffentlich vereidigter Sachverständiger, kurz ö.b.u.v Sachverständiger. Diese Bestellung kann durch Handwerkskammern (HWK), Industrie- und Handelskammern (IHK) sowie Ingenieurkammern durchgeführt werden. Wenn ein WKS-Isoliermeister ein ö.b.u.v. Sachverständiger werden möchte, kann er dies nur bei „seiner“ Handwerkskammer werden.
Bei den Handwerkskammern kann jeder in seinem Handwerk die Bestellung erlangen, d.h. auch der WKS-Isoliermeister hat diese Möglichkeit.
Bei den Handwerkskammern kann jeder in seinem Handwerk diese Bestellung erlangen, d.h. auch der WKS-Isoliermeister hat diese Möglichkeit. Er kann jedoch nur Gutachten aus seinem Berufsfeld erstellen. Bei IHK-Sachverständigen handelt es sich meist um Bauingenieure oder Architekten. Diese können Schäden an Gebäuden bewerten, die die Tätigkeiten mehrerer Bauberufe umfassen. Bei Schäden an Gebäuden kann bei der Schadensfeststellung nicht immer das verursachte Gewerk festgestellt werden, deshalb ist es vorteilhaft hier mit IHK-Sachverständigen zusammenzuarbeiten. Bei Schäden in der technischen Dämmung ist es zielführend von einem ö.b.u.v. Sachverständigen des WKS-Isolierhandwerks ein Gutachten erstellen zu lassen.
Wie werde ich öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger?
Wie schon erwähnt wird die Bestellung von allen Handwerkskammern im Auftrag der jeweiligen Staatsregierung des betreffenden Bundeslandes durchgeführt.
1. Welche Voraussetzungen müssen nach der Sachverständigenverordnung erfüllt werden und sind für eine Antragstellung bei der HWK notwendig?
- Mit dem WKS-Meisterbrief in der Handwerksrolle eingetragen
Einen eigenen Betrieb führen
Lebenslauf
Ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis
In ordentlichen Lebensverhältnissen leben
Ausreichend Lebens- und Berufserfahrung
Körperliche und geistige Leistungsfähigkeit
Die besondere Sachkunde (erheblich über dem Durchschnitt liegende Fachkenntnisse und Fertigkeiten), die notwendige praktische Erfahrung und die Fähigkeit Gutachten zu erstellen, nachweisen können.
Für die Ausübung der Tätigkeit als Sachverständiger über die erforderlichen Einrichtungen verfügen
Die Gewähr für Unparteilichkeit und Unabhängigkeit bei der Erstellung von Gutachten, sowie für die Einhaltung der Verpflichtungen eines ö.b.u.v. Sachverständigen bieten.
Der Nachweis dieser Voraussetzungen obliegt dem Antragsteller
2. Kann auch ein angestellter WKS-Isoliermeister ö.b.u.b. Sachverständiger werden?
Grundsätzlich ja, mit folgenden Bedingungen
der angestellte WKS-Isoliermeister muss seine Sachverständigentätigkeit höchstpersönlich ausüben können.
bei seiner Sachverständigentätigkeit im Einzelfall keinen fachlichen Weisungen unterliegen sowie Gutachten selbst unterschreiben und mit dem verliehenen Rundstempel versehen kann.
Freistellung durch den Arbeitgeber im erforderlichen Umfang für die Sachverständigentätigkeit und grundsätzliche Zustimmung zur Tätigkeit.
Wenn die Voraussetzungen unter Punkt 1 und 2 erfüllt werden, kann ein formeller Antrag mit den entsprechenden Nachweisen bei der zuständigen HWK gestellt werden.
Da das WKSB-Isolierhandwerk ein sehr großes Berufsfeld darstellt, von z.B. Kühlraumbau, PU-Ortschaum an Kälteanlagen, Schallkabinen, Flachdachdämmung, Brandschutz in der Gebäudetechnik, etc. besteht die Möglichkeit, den Antrag auf ein bestimmtes Teilgebiet zu beschränken.
3. Nachweis der „besonderen Sachkunde“
Grundsätzlich ist für den Nachweis eine Sachkundeprüfung abzulegen. Für das WKS-Isolierhandwerk gibt es einen bundeseinheitlichen Prüfungsausschuss, der in der Bundesfachgruppe Wärme-, Kälte-, Schall- und Brandschutzisolierer im Zentralverband des Deutschen Bauhandwerkes (ZDB) verankert ist.
Vorsitzender: Martin Czarnowsky
Stellvertreter: Jörn Held
Beisitzer: Karlheinz Kermann
Stellvertreter Beisitzer: Dipl. Ing. Rolf Kanstinger
Die Sachkundeprüfung besteht aus vier Prüfungsgebieten:
Juristischer Bereich
Allgemeiner Baubereich
WKSB-Isoliertechnik
Probegutachten
Der juristische Teil wird nicht vom ZDB-Prüfungsausschuss abgelegt.
Eine Möglichkeit für das notwendige juristische Seminar, mit entsprechender Prüfung bietet die Akademie der Hankwerks Schloss Raesfeld an.
Ich empfehle auch weitere Seminare vor Beginn der Prüfungen zu besuchen. Hier bietet das Institut für Sachverständige eine große Palette von nützlichen Seminaren. Z.B. wie ist der Aufbau eines Schadengutachtens oder „Richtige Formulierungen“ in einem Gutachten. Diese entsprechenden Vorbildungen liegen im Ermessen des Interessenten.
Der juristische Teil sollte vor den anderen Prüfungen durchgeführt werden.
Grundsätzlich ist für den Nachweis eine Sachkundeprüfung abzulegen. Für das WKS-Isolierhandwerk gibt es einen bundeseinheitlichen Prüfungsausschuss.
Nach Anmeldung über die HWK beim ZDB kann die Prüfung der Teile 2 bis 4 erfolgen. Hier wird den Teilnehmenden ein fiktiver Mangel einer technischen Dämmung übergeben, damit sie in der vorgegebenen Zeit das Probegutachten erstellen können. Nach Ablauf der Frist gibt es einen Termin für die schriftliche Prüfung der Teile 2 und 3. Nach der Korrektur erfolgt bei einer mündlichen Prüfung die Verteidigung des eingereichten Probegutachtens und Fachfragen der Prüfer zum Teil 1, 2 und 3.
Nach bestandener Prüfung wird das Ergebnis dann über die Fachgruppe WKSB-Isolierung im ZDB an die entsprechende Handwerkskammer mitgeteilt. Diese führt die Vereidigung durch und übergibt den Ausweis mit Rundstempel als offizielles Siegel zur Kennzeichnung von Gutachten.
Der Sachverständigenprüfungsausschuss hat inzwischen die ersten beiden Antragssteller geprüft und beide haben die Prüfung bestanden und sind mittlerweile schon von ihren Handwerkskammern bestellt worden.
Ich wünsche beiden viel Glück und Erfolg für Ihre Sachverständigentätigkeit.
Über den Autor
Karlheinz Kermann Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger und Meister für das Wärme-, Kälte-, Schall- und Brandschutzisolierhandwerk, TIPCHECK engineer of EiiF