Mithilfe digitaler Zwillinge wird ein BIM in Abbild der Realität erzeugt, das sich dynamisch weiterentwickelt. In Echtzeit lassen sich Planungsentscheidungen treffen. (Quelle: iStockphoto)

Planung 4. May 2022 BIM: Daten sind nicht nur Lösung, sondern auch Problem

Das Building Information Modeling (BIM) ist eine Methode zur vernetzten Planung, Ausführung und Bewirtschaftung von Gebäuden. Anhand von Daten soll der digitale Zwilling den Bau sowie den Betrieb vereinfachen. Doch nicht nur die dauerhafte Datenerhebung kann ein Stolperstein sein, auch die Frage nach den Besitzverhältnissen der Daten ist nicht gänzlich geklärt.

Wir werden die Bau- und Immobilienwirtschaft sowie alle Ebenen der Verwaltung unterstützen die Digitalisierung zu meistern, Open-BIM und einheitliche Schnittstellen/Standards umzusetzen. Der Bundesbau ist Vorbild bei der Digitalisierung und bei unseren bau-, wohnungs- und klimapolitischen Zielen.“
So steht es auf Seite 89 der Koalitionsvereinbarung der neuen Ampel-Bundesregierung. BIM, also das Building Information Modeling, ist nicht nur in der Branche zu einem Kernthema geworden, sondern auch in der Politik angekommen. Derzeit spielt BIM vor allem bei den Berufsgruppen, die mit Bau, Planung und Betrieb von Gebäuden beschäftigt sind, eine größere Rolle – beim Management sind die Möglichkeiten, aber auch die damit verbundenen Pflichten hingegen noch zu wenig angekommen. Dabei hat gerade das Management eine besondere Bedeutung, denn die Datenmodelle sollen schließlich die Betriebssteuerung vereinfachen.

Doch wem gehören eigentlich die Daten? Das deutsche Recht kennt bisher kein Eigentum an Daten. Eigentum kann man in Deutschland nur an Sachen oder Rechten erlangen. Daten haben einen anderen Charakter. Man kann sie weder verbrauchen noch sind sie körperlich. Zudem sind sie meist leicht reproduzierbar. Bei der Planung ist das Eigentum der Daten relativ einfach geklärt. Der Architekt oder Fachplaner hat das Nutzungsrecht der von ihm angefertigten technischen Zeichnungen und Pläne. Dies geht auf den Bauherren über, allerdings nur für das klar vertraglich definierte Projekt.

Digitalen Zwilling aktuell halten

Schwieriger ist das bei spezifischen Bauprodukten und wenn diese für einen digitalen Zwilling, der maßgeblich für die Betriebssteuerung notwendig ist, gebraucht werden. „Normalerweise geht das Recht an den Daten der jeweiligen Bauprodukte, etwa für sanitäre Einrichtungen, mit Einbau und Zahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung vom Bauprodukthersteller auf den Bauherren über. Ähnliches gilt für das Recht an den von Planern erstellten BIM-Modellen“, so Dr. Till Kemper, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht bei HFK Rechtsanwälte. Werden diese Informationen jedoch für den digitalen Zwilling gebraucht, so sind oftmals konsistente Daten notwendig. Das heißt, der Hersteller muss seiner Informationspflicht entsprechen und dazu beitragen, dass der digitale Zwilling dauerhaft aktuell gehalten wird. Hier besteht oftmals Reglungsbedarf.

Derzeit herrscht oft noch viel Unklarheit rund um das Thema BIM. Viele, die am Bau beteiligt oder mit dem Management von Gebäuden beauftragt sind, wollen gerne mit BIM arbeiten, wissen häufig aber nicht genug über die möglichen Anwendungsfelder und die konkrete Umsetzung.

Der Markt wirkt noch sehr intransparent, insbesondere für Nicht-Planer. Das wurde auch auf dem Kongress BIM World, der vergangenen November in München stattfand, deutlich. Die Teilnehmenden kamen überwiegend aus dem technischen Bereich. Vor allem Experten aus dem Management von Gebäuden waren nur sehr wenige vor Ort. Das sollte sich künftig ändern, damit das volle Potenzial von BIM auch beim Betrieb ausgeschöpft werden kann.

zuletzt editiert am 04.05.2022