Es wurde vereinbart, dass die Arbeiten an dem zukünftigen Strommarktdesign umgehend weiter vorangebracht und insbesondere Konzepte für einen marktlichen, technologieneutralen Kapazitätsmechanismus erarbeitet werden, die bis spätestens 2028 operativ sein sollen, so die Meldung. Eine politische Einigung darüber solle innerhalb der Bundesregierung bis spätestens Sommer 2024 erzielt werden. Darüber hinaus legt das BMWK unter Berücksichtigung der Plattform Klimaneutrales Stromsystem im Sommer 2024 auch ein Optionenpapier für eine politische Einigung unter Einbeziehung der Fraktionen über das zukünftige Strommarktdesign vor. Die Versorgungssicherheit werde durch Stromsicherheitsanalysen betrachtet, die auch Szenarien mit konservativen und krisenhaften Annahmen einbeziehen.
Die Kraftwerksstrategie schaffe den Rahmen für Investitionen in moderne, hochflexible und klimafreundliche Kraftwerke, die in der Lage seien, zukünftig Wasserstoff nutzen zu können. Sie sichere dabei auch ab, dass die Versorgung mit Strom auch in Zeiten mit wenig Sonne und Wind klimafreundlich gewährleistet sei. Damit würde sie einen wichtigen Beitrag zur Systemstabilität leisten.
Anreiz für vorgezogenen Zubau von Kraftwerken
Um eine no regret Menge an Kraftwerken schnell zu realisieren, werde mit der Kraftwerksstrategie unverzüglich ein vorgezogener Zubau von Kraftwerken angereizt. Die Ausschreibungen im Rahmen der Kraftwerksstrategie seien so ausgestaltet, dass die neuen Kraftwerke in den zukünftigen Kapazitätsmechanismus vollständig integriert werden könnten.
Konkret haben sich der Bundeskanzler, der Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz und der Bundesfinanzminister darauf geeinigt, dass neue Kraftwerkskapazitäten im Umfang von bis zu 4 mal 2,5 GW als H2-ready Gaskraftwerke im Rahmen der Kraftwerksstrategie kurzfristig ausgeschrieben werden, die ab einem 2032 festzulegenden Umstiegsdatum zwischen 2035 und 2040 vollständig auf Wasserstoff umstellen sollen. Diese Kraftwerke sollen laut Angaben an systemdienlichen Standorten stehen. Die Förderungen werden aus dem Klima- und Transformationsfonds finanziert.
Wasserstoffkraftwerke werden im Rahmen der Energieforschung gefördert
Zur Unterstützung der Entwicklung neuer Technologien (z.B. Kernfusion) und der Erprobung des Betriebs von Kraftwerken, werden diese mit geeigneten Instrumenten gefördert, so das BMWK in seiner Mitteilung. Kraftwerke, die ausschließlich mit Wasserstoff laufen, würden bis zu 500 MW im Rahmen der Energieforschung gefördert. Die CO₂-Abscheidung und -speicherung für Verstromungsanlagen mit gasförmigen Energieträgern werde im Rahmen der Carbon-Management-Strategie aufgegriffen.
Es wurde darüber hinaus beschlossen, so die Mitteilung, dass bestehende Hemmnisse für die Errichtung und den Betrieb von Elektrolyseuren ohne Einschränkung abgebaut und alle Möglichkeiten genutzt werden sollen, um insbesondere den Zubau von Elektrolyseuren zu beschleunigen, die systemdienlich betrieben werden sollen. Es dürfe darüber hinaus keine Doppelbelastungen von Abgaben und Gebühren auf Strom zur Speicherung und Elektrolyse geben, so dass es marktliche und systemdienliche Anreize gebe, Wasserstoff zu produzieren. Die Nutzung von Überschussstrom werde uneingeschränkt ermöglicht; alle bestehenden regulatorischen Hürden würden so weit wie möglich abgebaut.
Die Planungs- und Genehmigungsverfahren für die in der Kraftwerksstrategie enthaltenen Kraftwerke würden substanziell beschleunigt.
Die gefundene Einigung zur Kraftwerksstrategie wird mit der EU-Kommission in Brüssel beraten und anschließend mit der Öffentlichkeit konsultiert. Man könne mit der EU-Kommission an die konstruktiven Gespräche aus dem Sommer letzten Jahres anknüpfen.
Quelle: BMWK Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und Die Bundesregierung