Asbest darf seit 1993 in Deutschland nicht mehr eingesetzt werden. Dennoch ist der Umgang mit asbesthaltigen Materialien bei der Verwendung von natürlichen mineralischen Rohstoffen und im Rahmen von Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten) unter Beachtung technischer Regeln zum Teil noch zulässig. So kommt Asbest als Bestandteil auf natürliche Weise z.B. in Talkum und Vermiculit vor, das als Wärmedämmung und zum Brandschutz verwendet wird.
Die Richtlinienreihe VDI 3866 dient der Bestimmung von Asbest in technischen Produkten. Blatt 1 legt ein Verfahren zur Entnahme von Materialproben und deren Aufbereitung für den anschließenden analytischen Nachweis von Asbest fest, der in technischen Produkten gezielt zugemischt wurde, um bestimmte Produkteigenschaften zu erzielen. Blatt 1 der Richtlinienreihe unterstützt hauptsächlich bei der Bestimmung des Anteils in technischen Produkten, bei denen dieser einen Prozent übersteigt. Relevant ist die Massenbestimmung zum Einhalten gesundheitlicher und gesetzlicher Grenzwerte, und als Grundlage für Entscheidungen und Verfahrenswahl. Die Richtlinie richtet sich an Prüfer*innen und Sachverständige, sowie an weitere Personen, die mit der Überprüfung von Werk- und Gefahrstoffen betraut sind. Der Anwendungsbereich der Richtlinie ist begrenzt auf die Entnahme und Aufbereitung von Proben. Sie enthält keine Anleitung zur systematischen Bestandsaufnahme von asbesthaltigen Produkten. Hierzu ist die Richtlinie VDI 6202 Blatt 3 heranzuziehen.
Die Richtlinie ist im Dezember 2021 erschienen. Herausgeber ist die VDI/DIN-Kommission Reinhaltung der Luft (KRdL) – Normenausschuss. Sie kann beim Beuth Verlag bestellt werden.
VDI Verein Deutscher Ingenieure e. V.
www.vdi.de