Die Richtlinie gilt für alle Flanschverbindungen im Krafthauptschluss und im Kraftnebenschluss unabhängig von den verwendeten Konstruktionswerkstoffen.Diese Richtlinie wendet sich an Behörden und alle Betreiber von Anlagen, Hersteller von Flanschverbindungen und -komponenten, Projektingenieure/-ingenieurinnen, Planende, Konstrukteure/Konstrukteurinnen und Montagedienstleister in und von Anlagen mit Flanschsystemen, in denen flüssige und gasförmige Medien gefördert, gelagert und/oder verarbeitet werden.
Die Richtlinie umfasst 48 Seiten und ist in Deutsch verfügbar.
Enddatum der Einspruchsfrist ist der 31. August 2024.
Weitere Informationen: VDI-Richtlinienentwurf 2290
Quelle: VDI