Stahlrohr mit Abschottung in einer Stahlbetondecke
(Quelle: Karlheinz Kermann)

Der gemeine Bauschaden

12. February 2020 | Teilen auf:

Ausführung von Brandabschottungen entgegen Verwendbarkeitsnachweis

Die Abschottung von Rohrleitungen, wie in diesem Beispiel von nichtbrennbaren Stahlrohren, muss entsprechend der Anforderung des Bauteiles ausgeführt werden. In diesem Fall handelt es sich um eine Stahlbetondecke mit der Feuerwiderstandsdauer von 90 Minuten, d.h. F90-A. Dadurch muss die Rohrdurchführung mit der Feuerwiderstandsdauer R90 abgeschottet werden.

Der gemeine Bauschaden

In der Reihe "Der gemeine Bauschaden" geht es um typische Schäden, die in der technischen Isolierung bei der Planung oder Ausführung auftreten. Die Beiträge zeigen die Gründe auf und geben Tipps, wie man die entsprechenden Bauschäden vermeiden kann.

Stahlrohr mit Abschottung in einer Stahlbetondecke
Quelle: Karlheinz Kermann
Stahlrohr mit Abschottung in einer Stahlbetondecke
Quelle: Karlheinz Kermann

Zwei Lösungsmöglichkeiten:

Variante 1:
Die Verwendung eines Abschottungssystems mit entsprechenden Verwendbarkeitsnachweisen, z.B. eines allgemein bauaufsichtlichen Prüfzeugnisses.

Variante 2:
Im vorliegenden Fall handelt es sich um Abwasserleitungen aus Gussstahl in einem geschlossenen System, mit einem äußeren Durchmesser ≤ 160 mm, sowie Abstände zu benachbarten Installationen größer als der Durchmesser der größten Abwasserleitung. Hier können die Erleichterungen der Musteranlagenrichtlinie angewendet werden (siehe Kommentar zur MLAR Lippe, Wesche, Rosenwirth, Reintsema).

Bei der Verwendung von Rohrabschottungen muss unbedingt vorher geprüft werden, für welches Rohrmaterial und Rohrtyp das gewählte System einsetzbar ist. Die verwendeten Brandschutz-Rohrmanschetten sind nicht für nichtbrennbare Stahlgussleitungen geeignet, sondern nur für Kunststoffleitungen mit denen im Verwendbarkeitsnachweis angegebenen Rohrtypen.

Das Wirkprinzip der Brandschutzmanschette besteht darin, dass die in der Manschette eingebaute Brandschutzpackung im Brandfall bei entsprechender Temperatureinwirkung aufschäumt und das ebenso erwärmte Kunststoffrohr direkt zusammenpresst und dadurch einen Brandübertritt auf die andere Brandabschnittsseite verhindert.

Sanierungsvorschlag:

  • Rückbau der montierten Brandmanschette. 
  • Prüfen, ob der Ringspalt zwischen SML-Gussleitung verschlossen ist und kleiner gleich 50 mm groß ist.
  • Wenn nicht, den Ringspalt mit Steinwolle 1.000 °C Schmelzpunkt auf die Deckenstärke mit 90 kg/m³ Stoppdichte füllen.
  • Abfugen des mit Steinwolle verfüllten Ringspaltes. Dies wäre aus brandschutztechnischen Gründen nicht notwendig, da bei 90 kg/m³ Rohdichte der Rauchgasdurchgang verhindert wird.
  • Allerdings ist dies in unserem Beispiel bei der Deckenunterseite zu empfehlen, um das herabrieseln von Steinwolle zu vermeiden, und die Verfugung im sichtbaren Bereich die bessere Optik bietet.
  • Nach Fertigstellung wäre es sinnvoll, ein Kennzeichnungsschild mit dem Hinweis, dass die Rohrdurchführung auf Grundlage der MLAR bzw. entsprechend dem Bundesland eingeführten LAR ausgeführt wurde. Diese Kennzeichnung ist wie bei einem System, welches durch ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis erstellt wurde, nicht notwendig, sorgt aber dennoch für Klarheit über den Errichter und das verwendete System.
  • Damit hat der Bauherr die Möglichkeit bei Schäden an der Abschottung sowie bei Änderungen des Rohrsystems wieder auf die entsprechende Firma zuzugreifen.

Der Beitrag ist auch in Ausgabe 3.2019 der Fachzeitschrift TI – Technische Isolierung (November 2019) erschienen.

zuletzt editiert am 21.12.2022