Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) enthält Mindestanforderungen für die Dämmdicke von Rohrleitungen und Armaturen. Den Regelfall stellt die sogenannte 100%-Dämmung dar. Das bedeutet, alle warmgehenden Rohrleitungen wie Heizungsleitungen, Trinkwasserleitungen warm inkl. Zirkulationsleitungen sind mit einer Dämmstärke zu ummanteln, die mindestens dem Innendurchmesser der Rohrleitung entspricht.
Laut GEG sind auch „Armaturen“ wie Magnetitabscheider der MAGella-MG-Reihe betroffen. Nach der Anlage 8 zu den §§ 69 und 70 des GEG muss die Dämmstärke hier 50 % der Rohrleitung haben. Mit den Isolierungen für die Magnetitfilter MAGella MG100 und MAGella MG200 übertrifft UWS die vom GEG geforderten Dämmstärken. Auch bei Kälteverteilungs- und Kaltwasserleitungen sowie Armaturen von Raumlufttechnik- und Klimakältesystemen greift § 70 GEG. Die Anforderungen sind hier geringer.
Die Isolierungen sind im Set mit den Magnetitabscheidern MAGella MG100/200 oder ganz einfach zum Nachrüsten im Handel erhältlich.