Springe zum Hauptinhalt Skip to main navigation Skip to site search

Erst laut, dann taub! Am 24. April ist der „Tag des Lärms“

Nicht nur im privaten Umfeld, sondern auch in der Arbeitswelt sei Lärm eine ständig wiederkehrende Gesundheitsgefährdung. Ist es zu laut, werde das Gehör irreversibel geschädigt. Eine Lärmschwerhörigkeit ist die Folge.

Lärmschwerhörigkeit: Die häufigste Berufskrankheit am Bau

BG BAU: Berufskrankheit Lärmschwerhörigkeit 2019 bis 2023 - © BG BAU
BG BAU: Berufskrankheit Lärmschwerhörigkeit 2019 bis 2023

In der Bauwirtschaft und in den baunahen Dienstleistungen sei Lärmschwerhörigkeit die häufigste gemeldete Berufskrankheit. So verzeichne die BG BAU für das Jahr 2023 4.581 neue Anzeigen auf Verdacht einer berufsbedingten Lärmschwerhörigkeit (vorläufige Zahl). Das seien 571 mehr als im Jahr zuvor (2022: 4.010). Damit steht die Lärmschwerhörigkeit erneut auf dem ersten Platz der gemeldeten Berufskrankheiten am Bau.

Maßnahmen zur Lärmminderung

Dieser Entwicklung wollen BG BAU, ZDB, HDB und IG BAU mit verstärkter Aufklärung und einem gemeinsamen Engagement für einen besseren Schutz vor Lärm in der Bauwirtschaft begegnen. Denn auch wenn Bauen laut sei: Mit den richtigen Maßnahmen zur Lärmminderung könnten gesundheitliche Auswirkungen verhindert werden.

Meinungen und Maßnahmen

„Die Auswirkung von Lärm wird von vielen unterschätzt – doch die Fakten beweisen das Gegenteil. Deshalb wollen wir alle Beteiligten in der Baubranche für das Thema sensibilisieren. Ein konsequenter Lärmschutz ist wichtig, weil jede Tätigkeit in einer lauten Arbeitsumgebung das Gehör schädigt, und zwar unumkehrbar. Aber nicht nur die Arbeit kann Quelle für eine Lärmschwerhörigkeit sein, auch das Privatleben. Deshalb gilt: Lärmprävention endet nicht mit Dienstschluss.“

Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des ZDB

„Wir brauchen mehr Akzeptanz für Lärmschutz und ein stärkeres Bewusstsein sowohl bei den Beschäftigten als auch bei den Arbeitgebern für die schädliche Wirkung von Lärm. Eine Lärmschwerhörigkeit tritt auch nicht zwingend erst im Alter auf. Viele junge Menschen hören schlecht oder gar nicht mehr. Damit die Leute ihre Ohren schützen, brauchen wir passgenaue Schutzmaßnahmen.“

Gerhard Citrich, Leiter der Abteilung Arbeits- und Gesundheitsschutz der IG BAU

„Die Sicherheit und Gesundheit unserer Beschäftigten sind ein Muss. Darum achten wir auf wirksame technische, organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen, die wir immer wieder überprüfen und aktualisieren. Unsere Unternehmen setzen dabei vor allem auf Innovationen in der Lärmbekämpfung: Moderne Schallschutztechnologien, elektrisch betriebene Baumaschinen, die nicht nur leiser, sondern auch umweltfreundlicher sind. Denn unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind unsere wichtigste Ressource. Wir schützen sie.“

Tim-Oliver Müller, Hauptgeschäftsführer des HDB

„Wir beobachten in den vergangenen Jahren einen deutlichen Anstieg der berufsbedingten Lärmschwerhörigkeit in der Baubranche. Deshalb ist Aufklärung so wichtig. Dabei setzen wir auf präventive Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung des Baulärms. Denn am wirkungsvollsten ist Lärmschutz dann, wenn wir Lärm schon am Entstehungsort mindern.“

Bernhard Arenz, Leiter der Hauptabteilung Prävention der BG BAU

Lärmbereiche müssen gekennzeichnet werden

Wann Lärmschutz erforderlich ist, regelt die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung. Demnach müssen Arbeitsplätze mit einem Tages-Lärmexpositionspegel von mehr als 85 dB(A) beziehungsweise einem Spitzenschalldruckpegel von mehr als 137 dB(C) als Lärmbereiche gekennzeichnet werden. Dort müssen insbesondere technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten getroffen werden.

Technische Maßnahmen zur Lärmminderung

Technische Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten seien unter anderem leisere Maschinen oder lärmarme Arbeitsverfahren. Mit ihnen lasse sich der Lärmpegel nachhaltig senken, so die Mitteilung. Beispiele sind lärmgeminderte Druckluftdrüsen oder schallgedämmte Sägeblätter für Kreissägen.

Seien technische Maßnahmen nicht möglich, müsse die Lärmbelastung organisatorisch eingeschränkt werden, indem zum Beispiel Schallschutzwände oder Schallschutzkapseln die Lärmquelle abschirmen.

Mit Gehörschutz gegen Lärmschwerhörigkeit - © BG BAU, Jan-Peter Schulz
Mit Gehörschutz gegen Lärmschwerhörigkeit

Firmeneigene Schutzausrüstung ab 80 dB(A)

Ab einer Lärmbelastung von durchschnittlich 80 dB(A) am Tag müssen Unternehmen ihren Beschäftigten persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung stellen, also Kapselgehörschützer, Gehörschutzstöpsel oder Otoplastiken. Eine Tragepflicht bestehe ab einem Wert von 85 dB(A).

Finanzielle Zuschüsse für Otoplastiken

Die BG BAU fördert im Rahmen der Arbeitsschutzprämien die Anschaffung sicherer und gesundheitsfördernder Arbeitsmittel wie Otoplastiken mit finanziellen Zuschüssen. Informationen zu den Arbeitsschutzprämien der BG BAU gibt es unter www.bgbau.de/praemien.

Weitere Informationen

www.bgbau.de/laerm-und-vibrationen

Der richtige Gehörschutz | BG BAU - Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft

Quelle: BG BAU