Nicht nur im privaten Umfeld, sondern auch in der Arbeitswelt sei Lärm eine ständig wiederkehrende Gesundheitsgefährdung. Ist es zu laut, werde das Gehör irreversibel geschädigt. Eine Lärmschwerhörigkeit ist die Folge.
Lärmschwerhörigkeit: Die häufigste Berufskrankheit am Bau

In der Bauwirtschaft und in den baunahen Dienstleistungen sei Lärmschwerhörigkeit die häufigste gemeldete Berufskrankheit. So verzeichne die BG BAU für das Jahr 2023 4.581 neue Anzeigen auf Verdacht einer berufsbedingten Lärmschwerhörigkeit (vorläufige Zahl). Das seien 571 mehr als im Jahr zuvor (2022: 4.010). Damit steht die Lärmschwerhörigkeit erneut auf dem ersten Platz der gemeldeten Berufskrankheiten am Bau.
Maßnahmen zur Lärmminderung
Dieser Entwicklung wollen BG BAU, ZDB, HDB und IG BAU mit verstärkter Aufklärung und einem gemeinsamen Engagement für einen besseren Schutz vor Lärm in der Bauwirtschaft begegnen. Denn auch wenn Bauen laut sei: Mit den richtigen Maßnahmen zur Lärmminderung könnten gesundheitliche Auswirkungen verhindert werden.
Meinungen und Maßnahmen
Lärmbereiche müssen gekennzeichnet werden
Wann Lärmschutz erforderlich ist, regelt die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung. Demnach müssen Arbeitsplätze mit einem Tages-Lärmexpositionspegel von mehr als 85 dB(A) beziehungsweise einem Spitzenschalldruckpegel von mehr als 137 dB(C) als Lärmbereiche gekennzeichnet werden. Dort müssen insbesondere technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten getroffen werden.
Technische Maßnahmen zur Lärmminderung
Technische Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten seien unter anderem leisere Maschinen oder lärmarme Arbeitsverfahren. Mit ihnen lasse sich der Lärmpegel nachhaltig senken, so die Mitteilung. Beispiele sind lärmgeminderte Druckluftdrüsen oder schallgedämmte Sägeblätter für Kreissägen.
Seien technische Maßnahmen nicht möglich, müsse die Lärmbelastung organisatorisch eingeschränkt werden, indem zum Beispiel Schallschutzwände oder Schallschutzkapseln die Lärmquelle abschirmen.

Firmeneigene Schutzausrüstung ab 80 dB(A)
Ab einer Lärmbelastung von durchschnittlich 80 dB(A) am Tag müssen Unternehmen ihren Beschäftigten persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung stellen, also Kapselgehörschützer, Gehörschutzstöpsel oder Otoplastiken. Eine Tragepflicht bestehe ab einem Wert von 85 dB(A).
Finanzielle Zuschüsse für Otoplastiken
Die BG BAU fördert im Rahmen der Arbeitsschutzprämien die Anschaffung sicherer und gesundheitsfördernder Arbeitsmittel wie Otoplastiken mit finanziellen Zuschüssen. Informationen zu den Arbeitsschutzprämien der BG BAU gibt es unter www.bgbau.de/praemien.
Weitere Informationen
www.bgbau.de/laerm-und-vibrationen
Der richtige Gehörschutz | BG BAU - Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft
Quelle: BG BAU