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Kiffen auf der Baustelle?

Neben der Empfehlung, den Umgang mit Cannabis in Betrieben zu untersagen und Regelungen zum Umgang mit Rausch- und Suchtmitteln am Arbeitsplatz zu treffen, stellt die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) nun auch Plakate zur Sensibilisierung der Beschäftigten bereit.

Cannabis habe am Arbeitsplatz grundsätzlich nichts zu suchen, heißt es in einer aktuellen Mitteilung der BG BAU. Im Arbeitskontext gelte die DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention", wonach Versicherte sich durch den Konsum von Alkohol, Drogen oder anderen berauschenden Mitteln nicht in einen Zustand versetzen dürfen, durch den sie sich selbst oder andere gefährden können. Daher unterstützt die BG BAU eine Null-Toleranz-Politik beim Thema Rauschmittel am Arbeitsplatz.

Inzwischen wurden Details zum Cannabiskonsum gesondert geregelt. So habe der Arbeitgeber gemäß § 5 der Arbeitsstättenverordnung die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die nicht rauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Rauchen und Dämpfe von Tabak- aber auch von Cannabisprodukten sowie elektronischen Zigaretten geschützt werden, heißt es weiter in der Mitteilung.

Jüngst erst sei im Straßenverkehrsgesetz ein zulässiger Tetrahydrocannabinol (THC)-Grenzwert im Blut festgelegt worden. Demnach gelte man noch als fahrtüchtig, wenn der THC-Grenzwert nach Cannabiskonsum im Blutserum unter 3,5 ng/ml liegt. Dieser Grenzwert sei gemäß Gesetzesbegründung vergleichbar mit 0,2 Promille Alkohol.

Unterstützung für Unternehmen

Wer am Bau auf einem Gerüst, auf dem Dach oder an Maschinen arbeitet, so die BG BAU weiter, ist darauf angewiesen, dass er Risiken und Gefahren richtig wahrnehme und einschätze. Cannabiskonsum beeinträchtige die Wahrnehmung und die Reaktionszeit. Das könne auf sich ständig verändernden Baustellen schnell zur Unfallgefahr werden.

Die BG BAU empfiehlt Unternehmen eine Betriebsanweisung oder vergleichbare Regelungen zum Umgang mit Rausch- und Suchtmitteln am Arbeitsplatz, die auch das Thema Cannabis einschließen. Außerdem sollten Arbeitgeber ihre Beschäftigten im Hinblick auf die Risiken informieren und sensibilisieren.

Die BG BAU unterstützt dabei mit einem Angebot auf ihrer Webseite.