Verwendung von FEF-Dämmstoffen
Durch die Zunahme von klimatisierten Aufenthaltsräumen in Gebäuden kommen auch immer mehr Lüftungsanlagen mit gekühlter Luft zum Einsatz. Wenn die Zulufttemperaturen im Bereich des bzw. unter dem Taupunkt liegen, sollte die Dämmung nicht mit offenzelligen Dämmstoffen, sondern mit geschlossenzelligen Dämmstoffen ausgeführt werden. Dafür werden größtenteils FEF-Platten in unterschiedlichen Dämmstoffdicken verwendet.
Für die Dämmung von Luftleitungen im Außenbereich werden Dämmdicken mit mindestens 19 mm bis zu zwei Lagen 50 mm verwendet, abhängig von der geforderten Energieeffizienz der Lüftungsanlage. FEF-Dämmstoffe müssen im Außenbereich durch eine Ummantelung vor den Wettereinflüssen wie Regen, Schnee, Hagel und UV-Strahlung geschützt werden. Zusätzlich ist eine Ummantelung sinnvoll, damit die Dämmung vor mechanischer Beschädigung, z.B. Vogelpicken, geschützt wird.
FEF-Plattensysteme
Alternativ zur Blechummantelung der FEF-Dämmung gibt es von den Herstellern auch FEF-Plattensysteme mit einer werkseitigen Oberflächenbeschichtung aus nichtmetallischen Materialien in verschiedenen Farben. Für diese Systeme ist keine Unterkonstruktion notwendig.
Bei der Blechummantelung von eckigen Luftleitungen, welche mit FEF-Platten gedämmt sind, ist nach DIN 4140 unter Punkt 8.3.4.5 Folgendes im Absatz 2 „Luftspalt zwischen metallenen Ummantelungen und Dämmstoff“ festgelegt: „Bei Kältedämmungen ist ein Luftspalt vorzusehen, wenn Schrauben oder Nieten die Dampfbremse beschädigen können. Der Luftspalt muss so groß sein, dass eine Beschädigung der Dampfbremse ausgeschlossen ist.“
Unter Punkt 4.6.3.4 der DIN 4140 gibt es einen weiteren Hinweis für die Ausführung von metallenen Ummantelungen an Kältedämmungen im Freien. Auch hier wird darauf hingewiesen, dass die Dampfsperre nicht beschädigt werden darf. Dies bezieht sich aus meiner Sicht auf die Oberfläche eines FEF-Dämmstoffes in der Weise, dass hier keine Schrauben in den Dämmstoff eindringen dürfen. Zur Ableitung von eventuell entstandenem Kondensat sollten hier auch Entwässerungs- bzw. Belüftungsbohrungen vorgesehen werden.
Nach meiner Erfahrung kann dies bei geständerten eckigen Luftleitungen durch vergrößerte Ausschnitte im Boden der Blechummantelung auch erzielt werden, wenn die Füße der Kanalbefestigung im Abstand entsprechend errichtet worden sind. Bei Ummantelungsblechen mit Diagonalkantung muss am tiefsten Punkt zusätzlich eine Entwässerungsbohrung durchgeführt werden. Natürlich gibt es auch, wie bei Rohrleitungen, die Situation, dass es durch die Blechummantelung der FEF-Dämmung zu einer Taupunktverlagerung kommen kann und deshalb die Dämmstoffdicke angepasst werden muss.
Luftspalt-Dicke: 20 mm
Die Dicke des Luftspaltes ist unter Punkt 4.6.3.3 festgelegt und beträgt 20 mm. Eine Unterkonstruktion ist demnach aufgrund der 20 mm Abstand zum FEF-Dämmstoff notwendig. Diese „Z-Profile“ können nicht direkt auf die ungedämmte eckige Luftleitung montiert werden, da dadurch eine Kältebrücke entstehen würde.
In der DIN 4140 steht unter 8.5 „Dämmauflager“ – in eigenen Worten zusammengefasst –, dass
Das wären nun die Anforderungen der DIN 4140, welche in praktische Lösungen umgesetzt werden sollten.
Meine Lösungsvorschläge nach DIN 4140
Variante 1: Unterkonstruktion mit selbstklebendem Flächenträger
Als erste Möglichkeit der praktischen Ausführung – und aus meiner Sicht die technisch hochwertigste – wäre eine Unterkonstruktion mit einem Flächenträger, welcher im Zubehör der FEF-Hersteller erhältlich ist, zu verwenden. Dieser Flächenträger ist selbstklebend ca. 100 mm breit und hat integrierte PET-Platten, die für die Druckbelastbarkeit sorgen. Die werkseitig hergestellten Flächenträger, welche in allen FEF-Dämmdicken erhältlich sind, ermöglichen einen problemlosen und sicheren Anschluss an die weiterführende FEF-Dämmung der eckigen Luftleitung. Das heißt, zuerst werden je nach Kanalverlauf und geplanter Blechummantelung die Abstände der Flächenträger in Bezug auf den Lastannahmefaktor ermittelt. Wenn die Flächenträger montiert sind, wird die anschließende FEF-Plattendämmung installiert. Dann werden auf die Flächenträger die vorgerichteten „Z-Profile“ für den Deckel, natürlich mit 3 % Gefälle, montiert und darauf wiederum die restliche Blechummantelung analog zu wärmegedämmten eckigen Luftleitungen mit geraden „Z- Profilen“ inklusive allen weiteren Anforderungen der DIN 4140.
Variante 2: Befestigung mit Hut- und Z-Profil
Als zweite Möglichkeit möchte ich eine von mir verwendete Ausführung, die sich in meiner bisherigen Praxis bewährt hat, darstellen. Hierbei werden die eckigen Luftleitungen mit den FEF-Platten in der gewünschten Dicke, d.h. minimum 25 mm bei Kanalflanschenhöhe von 25 mm, komplett gedämmt. Die Kanalflanschen werden dann mit einem Flanschenstreifen aus 19 mm starken und 100 mm breiten FEF-Plattenstreifen überklebt. Nun werden über diese Flanschenstreifen Hut-Profile (siehe Zeichnung) aus der verwendeten Blechsorte hergestellt und an allen vier Seiten auf die Flanschenstreifen mit Kautschukkleber nach Hersteller-Angabe verklebt. Die Hut-Profile haben die Länge der Flanschenstreifen und enden jeweils ein paar Zentimeter vor dem Kanaleck.
Danach wird auf diese Hut-Profile im Deckelbereich ein „Z-Profil“ mit dem entsprechenden Gefälle genietet und die Seitenteile sowie das Bodenblech können direkt auf das Hut-Profil befestigt werden. Bei dieser Ausführung wird der Flanschenstreifen mit einem gewissen Anteil der Blechummantelung belastet. Deshalb ist im Detail zu prüfen, ob die Ausführung so umgesetzt werden kann. Als Alternative kann der Flanschenstreifen auch aus druckstabileren FEF-Platten mit höherer Rohdichte sein, welche auch zur Schalldämmung eingesetzt werden. Hier ist die Belastung des FEF-Materials weitaus geringer als bei Standard-FEF-Plattenmaterial.
Hiermit wäre vorerst das Thema Detaillösungen bei der Dämmung von eckigen Luftleitungen im Außenbereich abgeschlossen.