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Bundesrat berät zur Novelle der Bauproduktenverordnung

Mit der Bauproduktenverordnung soll sichergestellt werden, dass der freie Verkehr von Bauprodukten im Binnenmarkt gewährleistet wird. Zu diesem Zweck werden in dieser Verordnung harmonisierte Rechtsvorschriften für das Inverkehrbringen von Bauprodukten in der EU festgelegt.

Durch die Überarbeitung sollen Mängel bei ihrer Durchführung behoben und Herausforderungen im Zusammenhang mit Normung, Vereinfachung für Kleinstunternehmen und Marktüberwachung gelöst werden.

Die Stellungnahme des Bundesrates fällt, nach anfänglicher Zustimmung zu den generellen Zielen, sehr kritisch aus. Sie kritisiert u.a. eine von der Kommission vorgeschlagene enorme Ausweitung des Gegenstands der Bauproduktenverordnung auf systemfremde Produktanforderungen, eine über das Ziel hinausschießende harmonisierte Zone, mit der neuen Entwicklungen nicht ordnungsgemäß Rechnung getragen werden könnten, Eingriffe in die Gesetzgebungszuständigkeit der Mitgliedstaaten und eine "praxisferne Komplexität des Regelwerks".

Hier finden Sie weitere Informationen zum Beschluss des Bundesrates vom 16.09.2022.

Das DIBt hat auf seiner Webseite die wichtigsten Eckpunkte des Beschlusses zusammengefasst. Dort gibt es auch ein FAQ zur Bauproduktenverordnung und Marktüberwachung.

Auf der Webseite der Europäischen Kommission erhalten Sie eine Übersicht mit Fragen und Antworten zur Überarbeitung der Bauproduktenverordnung.

www.bundesrat.de

www.dibt.de

ec.europa.eu