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FNB Gas e.V. übermittelt Antragsentwurf für Wasserstoff-Kernnetz

Die Gesamtlänge des optimierten Kernnetzes beträgt rund 9.700 km.  Davon entfallen 710 km auf Leitungen von 17 weiteren potenziellen Wasserstoffnetzbetreibern, die den FNB im Rahmen der Gelegenheit zur Stellungnahme zum ersten Planungsstand bis zum 28.7.2023 zugegangen seien.

Das Kernnetz bestehe zum überwiegenden Teil aus umgestellten Erdgasleitungen (ca. 60%). Die Investitionskosten belaufen sich auf 19,8 Mrd. €. Die Einspeise- bzw. Ausspeisekapazitäten betragen rund 100 GW bzw. 87 GW.

Der Entwurf des Kernnetzes erfülle damit die in der EnWG-Novelle zum Wasserstoff-Kernnetz verankerten Ziele eines deutschlandweiten, ausbaufähigen, effizienten und schnell realisierbaren Wasserstoffnetzes bis zum Zieljahr 2032. Damit setze sich Deutschland laut FNB beim Aufbau der Infrastruktur an die Spitze in Europa.

Mit der Vorlage des Antragsentwurfes beginnt die erste Konsultation des Kernnetzentwurfes durch die Bundesnetzagentur auf ihrer Website. Nach Inkrafttreten der EnWG-Novelle zum Wasserstoff-Kernnetz (§§ 28o – 28s) werden die Netzbetreiber voraussichtlich im ersten Quartal 2024 den finalen gemeinsamen Antrag offiziell vorlegen, der dann durch die Bundesnetzagentur nochmals konsultiert, geprüft und genehmigt wird.

Die FNB haben das Ziel, im kommenden Jahr mit dem Aufbau des Wasserstoff-Kernnetzes zu beginnen. Dafür würden die FNB bei ihren Shareholdern für die notwendigen Investitionen werben. Die rechtliche Verankerung eines kapitalmarktfähigen Finanzierungsmodells sei die Voraussetzung für die Vorlage des gemeinsamen Antrags der FNB und damit die zügige Umsetzung des Kernnetzes.

Der am 15.11.2023 im Kabinett beschlossene Gesetzesentwurf enthalte wichtige Elemente für ein tragfähiges Finanzierungskonzept: ein gedeckeltes marktverträgliches Hochlaufentgelt, die Schaffung eines Amortisationskontos zur Zwischenfinanzierung der durch die Deckelung entstehenden Mindererlöse und die staatliche Absicherung für den Fall des Scheiterns des Markthochlaufes. Dennoch blieben noch einige Fragen offen bzw. sollten erst auf dem Festlegungsweg durch die Bundesnetzagentur geregelt werden. Eine abschließende Bewertung der Kapitalmarkfähigkeit werde erst in Kenntnis des Zusammenspiels zwischen gesetzlichen Regelungen, Festlegungen der Bundesnetzagentur und vertraglichen Regelungen zwischen dem Bund und den Kernnetzbetreibern erfolgen können.

Der FNB Gas e.V. ist der Zusammenschluss der überregionalen Gastransportunternehmen. FNB Gas koordiniert den fachlichen Austausch der Mitglieder, vertritt Positionen der Fernleitungsnetzbetreiber und ist Ansprechpartner für Politik und Öffentlichkeit. Die Vereinigung hat ihren Sitz in Berlin.

Quelle: FNB Gas e.V.