PU-Ortschaum ist ein geschlossenzelliger, harter Schaumkunststoff. Zu dessen Herstellung werden zwei Komponenten mittels Druckmaschine, welche die Komponenten zum Mischkopf am Ende der Schlauchleitung fördert, vermischt und je nach Verarbeitungsverfahren eingebracht. Das ausführende Isolierfachunternehmen – der sogenannte Anwender – ist somit zugleich Hersteller, wodurch besondere Anforderungen an ihn gestellt werden. Bei unsachgemäßer Herstellung, etwa aufgrund fehlender Aus-, Fort- oder Weiterbildung, möglicher Unkenntnis bestehender allgemein anerkannter Regeln der Technik oder neuer technologischer Entwicklungen und Maschinen, können Schädigungen auftreten. Diese können zum Versagen der Dämmung führen und somit zu erheblichen Mehrkosten. Darüber hinaus ist es oberste Priorität, die Auftragnehmer und deren Beschäftige vorsorglich zu schützen.

Den sicheren Umgang lernen
Um die fachgerechte Anwendung sicherzustellen, wird jährlich ein einwöchiger PU-Vorbereitungslehrgang durch das Isolierhandwerk mit anschließender PU-Prüfung als Fort- und Weiterbildungsmaßnahme durchgeführt – so auch Mitte Februar dieses Jahres. Erneut stieß das Angebot auf großes Interesse: Mit 14 Teilnehmenden waren Lehrgang und Prüfungen gut gebucht.
Die Trägerorganisationen der PU-Prüfung sind die Bundesfachgruppe Wärme-, Kälte-, Schall- und Brandschutz im Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB), die Bundesfachabteilung Wärme-, Kälte-, Schall- und Brandschutz im Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB) und die Güteschutzgemeinschaft Hartschaum (GSH). Es handelt sich um eine Branchenvereinbarung, die auf dem Markt sowie bei der Regelung von Schadensfällen große Bedeutung erlangt hat – auch aus rechtlicher Sicht.
Nach erfolgreichem Bestehen der Erstprüfung wird den Teilnehmenden ein Zeugnis ausgestellt, das bescheinigt, dass die Person erfolgreich die theoretische Prüfung, die praktische Prüfung (Schäumen einer Platte und eines Rohres) sowie die Schaumbewertung absolviert hat und damit befähigt ist, selbstständig zu schäumen (Befähigungsnachweis). Der Absolvent oder die Absolventin darf ab diesem Zeitpunkt die Bezeichnung „Geprüfte/r PU-Ortschäumer/in“ führen und ist in einem bundeseinheitlichen Zentralregister gelistet.

Der PU-Vorbereitungslehrgang
Schon vor vielen Jahren hat sich gezeigt, dass insbesondere kleine und mittelständische Isolierfachunternehmen des Handwerks in dem Spezialzweig PU-Ortschäumen nicht über die Kapazitäten oder das Interesse verfügen, selbst aus- bzw. fortzubilden. Daher hat man sich im Isolierhandwerk dazu entschieden, einen Vorbereitungslehrgang zur Prüfung einzurichten. So geplant, so geschehen: Unter Eigenverantwortung der Bundesfachgruppe Wärme-, Kälte-, Schall- und Brandschutz wurde vor rund 45 Jahren der Vorbereitungslehrgang aus der Taufe gehoben. Im Zuge der Entwicklungen im Markt zeigte sich darüber hinaus, dass Isolierfachunternehmen aus der Industrie ebenfalls partizipieren wollten. So wurde allen Mitgliedsbetrieben und Beschäftigten der drei Trägerorganisationen der PU-Prüfung die Teilnahme am Lehrgang eröffnet.
Seit Beginn an erfreut sich der PU-Vorbereitungslehrgang großer Beliebtheit. Der Großteil der Teilnehmenden hat wenig Probleme, bei der anspruchsvollen Prüfung zu bestehen. Das spiegelt die Wertstellung des Lehrgangs wider, in dem komprimiert innerhalb einer Woche sowohl die theoretischen als auch die praktischen Fertigkeiten gelernt und durch praktische Anwendung vertieft werden.


PU-Prüfung und -Verlängerungsprüfung
Nach der Prüfungsordnung vom 5. Januar 1978 sind die drei Trägerorganisationen übereingekommen, Betriebsangehörigen ihrer Mitglieder zu ermöglichen, PU-Ortschaum herzustellen. Dabei bilden sie einen gemeinsamen Prüfungsausschuss. Zur Ablegung einer Prüfung zum/zur Polyurethan-Ortschäumer/in können die Bewerber den Nachweis erbringen, dass sie die für die Herstellung von PU-Ortschaum erforderlichen praktischen Fertigkeiten und theoretischen Kenntnisse besitzen. Der Prüfungsausschuss besteht aus maximal 18 Mitgliedern, von denen jede der drei Organisationen sechs benennt. Fünf davon sollen Mitgliedsfirmen angehören. Das sechste Mitglied ist der Geschäftsführer der jeweiligen Organisationen.
Normen und Richtlinien zur Verarbeitung
Für die Verarbeitung von PU-Ortschaum dürfen nur CE gekennzeichnete Schaumsysteme eingesetzt werden (für das Bauwesen Gießschaumsysteme nach DIN EN 14318-1 und Spritzschaumsystem nach DIN EN 14315-1 und für betriebs- und haustechnische Anlagen Gießschaumsysteme nach DIN EN 14319-1 und Spritzschaumsysteme nach DIN EN 14320-1). Diese Normen sind nach der europäischen Bauproduktenverordnung (EU) Nr. 305/2011 verbindlich und können nicht vertraglich aufgehoben werden. Sie gelten daher immer.

Für das Dämmen betriebs- und haustechnischer Anlagen gilt die DIN 4140 „Dämmarbeiten an betriebstechnischen Anlagen in der Industrie und in der technischen Gebäudeausrüstung – Ausführung von Wärme- und Kältedämmungen“. Im Gegensatz zu den europäischen Produktnormen muss DIN 4140 vertraglich vereinbart werden, wenn sie zwischen zwei Vertragspartnern gelten soll. Das gilt auch für das AGI-Arbeitsblatt als Richtlinie: Q 138 „Polyurethan(PU)-Ortschaum als Dämmstoff für betriebstechnische Anlagen“. Allgemeine praktische Bedeutung hat die vom Verein Deutscher Ingenieure (VDI) herausgegebene VDI-Richtlinie 2055 „Wärme- und Kälteschutz für betriebs- und haustechnische Anlagen; Berechnung, Gewährleistung, Mess- und Prüfverfahren, Gütesicherung, Lieferbedingungen“.
Erst befristet, dann auf Lebenszeit
Bei bestandener Prüfung wird dem Prüfungsteilnehmer bzw. der -teilnehmerin ein Befähigungsnachweis in drei Sprachen – deutsch, englisch, französisch – ausgehändigt, der von der Güteschutzgemeinschaft Hartschaum eine Registrierungsnummer erhält. Der Prüfling führt ab diesem Zeitpunkt den Titel: Geprüfte/r PU-Ortschäumer/in. Dieser Befähigungsnachweis wird für die Dauer von drei Jahren ausgestellt. Er wird auf Antrag verlängert, wenn entweder der Befähigungsnachweisinhaber bzw. die -inhaberhin vor Ablauf der Gültigkeit den praktischen Teil der Prüfung erneut ablegt. Alternativ gilt die Verlängerung, wenn innerhalb der letzten 12 Monate vor Ablauf eine im Rahmen der Güteüberwachung entnommene Probe eines vom Ortschäumer oder der -schäumerin hergestellten PU-Ortschaumes geprüft wurde und sie den Mindestanforderungen der Güteschutzgemeinschaft Hartschaum entspricht. Ab erstmaliger Verlängerung gilt der Befähigungsnachweis unbefristet.

Alle Teilnehmenden des diesjährigen Lehrgangs haben ihre PU-Prüfung bzw. -Verlängerungsprüfung bestanden. Der nächste Vorbereitungslehrgang findet voraussichtlich vom 06.–10. Februar 2023 sowie die nächste PU-Prüfung und PU-Verlängerungsprüfung voraussichtlich vom 13.–15. Februar 2023 im Komzet Bau Bühl statt.