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Branchenlösung "Asbest beim Bauen im Bestand" veröffentlicht

Die Verwendung von Asbest ist seit dem Jahr 1993 verboten, beim Bauen im Bestand kommen Beschäftigte allerdings auch heute noch mit asbesthaltigen Baustoffen in Kontakt. Dabei können unbewusst asbesthaltige Materialien bearbeitet und dadurch gefährliche Faserstäube freigesetzt werden. Zwar ist Asbest nur in geringer Konzentration in diesen Baumaterialien vorhanden, aber insbesondere bei der flächigen Bearbeitung muss mit hohen Konzentrationen von Asbestfasern in der Atemluft gerechnet werden, denen die Beschäftigten ausgesetzt werden. Betroffen von dieser Problematik sind alle Gebäude in Deutschland, die bis zum 31.10.1993 Jahre errichtet, umgebaut oder modernisiert wurden.

Um die Arbeitssicherheit in Hinsicht auf den Umgang mit Asbest im Bestand zu erhöhen, hat die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft BG BAU die Branchenlösung „Asbest beim Bauen im Bestand“ herausgegeben. Sie enthält Handlungshilfen für Tätigkeiten an asbesthaltigen Putzen, Spachtelmassen und Fliesenklebern und anderen Bauchemikalien wie Kitten (gemäß TRGS 519 als „PSF“ abgekürzt).

Anforderungen und Schutzmaßnahmen

Betroffenen Gewerken, so auch in der Isolierbranche, werden Anforderungen und Schutzmaßnahmen aufgezeigt, die aus heutiger Sicht für den Schutz der Beschäftigten beim Bauen im Bestand notwendig sind. Zugleich will die Handlungshilfe einen Beitrag leisten, dass emissionsarme Verfahren (DGUV-Information 201-012) in der Praxis eine breite Anwendung finden. Vor Beginn von Bauarbeiten muss der Betrieb nach § 15 Abs. 5 GefStoffV (Gefahrstoffverordnung) für die Gefährdungsbeurteilung von den Auftraggebenden (Bauherrenschaft) bzw. Eigentümerinnen oder Eigentürmern Informationen darüber einholen, ob Asbest vorhanden oder zu erwarten ist. Die aktuelle Rechtslage in der GefStoffV gibt den Isolierfachunternehmen derzeit noch keine ausreichende Handhabe, um von den Auftraggebenden der Gebäude belastbare Informationen über potenzielle Asbestvorkommen zu erhalten. In der künftigen GefStoffV sind entsprechende Informations- und Mitwirkungspflichten von Auftraggebenden, von Bauherrinnen und Bauherren als Veranlassende von Bauarbeiten vorgesehen. Rechtsgrundlage ist das Ermächtigungsgesetz zur Gefahrstoffverordnung - das Chemikaliengesetz (siehe auch § 19 Abs. 3 Nr. 16 ChemG).

Bau- und Nutzungsgeschichte ermitteln

Wer die Bauarbeit veranlasst, soll künftig entsprechend der Bau- und Nutzungsgeschichte des Gebäudes ermitteln, ob Gefahrstoffe, insbesondere Asbest, vorhanden bzw. zu vermuten sind. Die Ergebnisse dieser Erkundung sind dann der oder dem Auftragnehmenden mitzuteilen. Im Übrigen sollte auch der oder die Auftraggebende großes Interesse daran haben, dass keine Personen durch die beauftragten Tätigkeiten gefährdet werden. Deshalb müssen wirksame Schutzmaßnahmen ergriffen werden, welche die Gefährdung verringern. Um den beim Bauen im Bestand tätigen Unternehmen eine Praxishilfe an die Hand zu geben, wurde die Branchenlösung „Asbest beim Bauen im Bestand“ entwickelt. Verbände der Bauwirtschaft unter wesentlicher Mitarbeit von ZDB und HDB und baunahen Dienstleistungen, die Gewerkschaft IG BAU und betroffene Berufsgenossenschaften (BG BAU, BG ETEM, BGHM) haben dazu gemeinsam Maßnahmen erarbeitet, mit denen der Gesundheitsschutz beim Bauen im Bestand verbessert werden soll.

Hintergrund

Die Handlungshilfe beruht auf den Eckpunkten der geplanten Asbestregelungen der Gefahrstoffverordnung, die das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) im Rahmen des Nationalen Asbestdialogs vorgestellt hat und greift das Anliegen auf, einen zeitnahen Transfer dieser Regelungen in die Praxis vorzubereiten. Weitere Umsetzungshilfen sind bei der BG BAU unter Einbindung des ZDB und HDB in Bearbeitung und werden in den nächsten Monaten fertiggestellt. Es handelt sich um eine Multiplikatoren-Schulung mit Dozentenunterlagen, ein E-Learning-Modul sowie ein interaktives „Asbesthaus“, in dem mögliche Fundstellen von asbesthaltigen Produkten gezeigt werden.

Die Handlungshilfe kann kostenfrei auf der Internetseite der BG BAU heruntergeladen werden.

BG BAU
www.bgbau.de