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Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) hat ihren Leitfaden „Asbest beim Bauen im Bestand“ überarbeitet.
Hintergrund ist die Verordnung zur Änderung der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), die am 20. Dezember 2025 in Kraft getreten ist. Die Neuerungen betreffen alle Bau- und Handwerksbetriebe, die mit asbesthaltigen Materialien arbeiten.
→ Arbeiten mit Asbest: neue Anforderungen
Ausweitung der Pflichten
Eine wesentliche Änderung ist die Einführung einer Genehmigungspflicht für Abbrucharbeiten im niedrigen und mittleren Risikobereich. Darüber hinaus wurden die Anzeige- und Nachweispflichten erweitert. Unternehmen sind nun verpflichtet, bei der Anzeige von Tätigkeiten mit Asbest die beteiligten Beschäftigten namentlich zu benennen. Gleichzeitig müssen sie Nachweise über deren Qualifikation sowie die Durchführung der arbeitsmedizinischen Pflichtvorsorge vorlegen.
Leitfaden bietet Hilfestellung
Der aktualisierte Leitfaden erläutert diese Änderungen und die damit verbundenen rechtlichen Anforderungen praxisnah. Er soll Unternehmen dabei unterstützen, die Genehmigungs- und Anzeigeverfahren korrekt vorzubereiten und die neuen Pflichten im betrieblichen Alltag umzusetzen.
Hans-Jürgen Wellnhofer, kommissarischer Leiter der Hauptabteilung Prävention der BG BAU, erklärt: „Die geänderte Gefahrstoffverordnung bringt für viele Unternehmen spürbare Anpassungen mit sich, insbesondere bei den Genehmigungs- und Nachweisverfahren. Mit unserem aktualisierten Asbestleitfaden wollen wir sie unterstützen, die neuen Vorgaben sicher und effizient umzusetzen.“ ■
Quelle: BG Bau / fl