Springe zum Hauptinhalt Skip to main navigation Skip to site search
Gutachteritis lähmt die Baupraxis

DIvB fordert Bürokratieabbau im Brandschutz

Der Geschäftsführer des Deutschen Instituts für vorbeugenden Brandschutz (DIvB), Axel Haas, nutzt die FeuerTrutz 2025, um deutliche Kritik an der aktuellen Regulierungspraxis im Brandschutz zu üben. Während Deutschland auf bezahlbares und schnelles Bauen angewiesen sei, verhindere ein wachsender Bürokratiedschungel schnelle und kosteneffiziente Genehmigungen – mit zunehmenden Folgen für Wohnungsbau, Umbauten und energetische Sanierungen.

Bis zu 20% der Gesamtbaukosten entfallen auf Brandschutz

Besonders kritisch wird dies im Kontext steigender Baukosten und dem politischen Ziel, schneller und kostengünstiger zu bauen. Während bei Ein- und Zweifamilienhäusern Brandschutzkosten eigentlich meist nur 1–2 % der Gesamtkosten ausmachen, können durch zusätzlich geforderte, rechtlich nicht geregelte, Maßnahmen zusätzlich bis zu 10 %, in Einzelfällen sogar bis zu 20 % anfallen.

Gutachteritis lähmt die Baupraxis

Besonders scharf kritisiert Hass die zunehmende „Gutachteritis“, einen Begriff, den der Normenkontrollrat Baden-Württemberg selbst verwendet hat. Gemeint ist damit die gängige Praxis, dass Bauämter zur Genehmigung regelmäßig zusätzliche Gutachten einfordern, selbst dann, wenn die rechtlichen Anforderungen eigentlich erfüllt sind. Das verzögerte Verfahren verunsichert Bauherren und erhöht die Planungsunsicherheit erheblich. „Diese ausufernde Nachweiskultur produziert keine zusätzliche Sicherheit, sondern lähmt die Baupraxis“, warnt Hass. „Wir erleben einen gefährlichen Zielkonflikt: Einerseits besteht politischer Konsens, schneller und günstiger zu bauen. Andererseits zwingen immer neue Nachweise, Gutachten und Ermessensentscheidungen Projekte in langwierige Schleifen. Brandschutz wird damit zum Symbol für eine überforderte Bauverwaltung, nicht aus bösem Willen, sondern wegen eines überkomplexen Regelwerks“, so Haas. Besonders problematisch sei zudem die sogenannte Rücknahmefiktion aus § 69 Abs. 2 der Musterbauordnung. Sie ermöglicht es Behörden, Bauanträge ohne Bescheid als von den Bauherren zurückgenommen zu werten, wenn sie als unvollständig gelten. Durch diese Vorgehensweise können keine Rechtsmittel eingelegt werden. In der Praxis führe dies zu Planungsunsicherheit, finanziellen Risiken und sogar Projektabbrüchen. Hinzu kämen föderale Sonderregelungen, die identische Bauvorhaben je nach Bundesland unterschiedlich bewerten, mit erheblichen Auswirkungen auf Zeit, Kosten und Rechtssicherheit.

www.divb.org