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Brandschutz entscheidet über den Bauablauf

Wie kann ich als verantwortlicher Isolierer den Bauablauf in Bezug auf die Ausführung von technischen Dämmungen planen bzw. mit allen sonstigen Verantwortlichen der TGA-Gewerke abstimmen, damit dieser reibungslos ausgeführt werden kann.

  • Sind in der Ausschreibung des erhaltenen Auftrages über die technische Dämmung die Brandabschottungen der TGA enthalten, dann ist es sinnvoll, schon vor Beginn der Ausführung die zur Ausführung kommenden Systeme festzulegen. Dies wird nicht immer und für alle Abschottungen möglich sein, die Standardanwendungen können jedoch festgelegt werden.
  • Da z.B. bei Rohrabschottungen mit R90 Feuerwiderstandsklasse mindestens zwei Gewerke im Einsatz sind, der Installateur und der WKSB-Isolierer, ist hier eine Abstimmung sinnvoll.

    Bei einer R90 Rohrdurchführung ist für die Ausführung entsprechend dem allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnis zu beachten, ob wie in fast allen Systemen eine beidseitige Rohrhalterung in einem bestimmten Abstand zum Bauteil notwendig ist (Bild 1).

    Diese Rohrhalterung wird vom Installateur eingebaut, die R90 Abschottung vom WKSB-Isolierer, der dann auch nach Fertigstellung die Übereinstimmungserklärung ausstellen soll.

    Abstimmung für den reibungslosen Ablauf

    Wenn die Rohrhalterungen nicht entsprechend dem abP eingebaut sind, ist eine Nachrüstung aufwendiger als eine richtige Originalhalterung. Wie im Bild 1 erkennbar ist, sind häufig mehrere Leitungen nebeneinander durch ein Bauteil mit Feuerwiderstand geführt. Hier kann eine nachträgliche Halterung am einfachsten mit einer unterhalb der Leitungen montierten Montageschiene mit geständerten Rohrhalterungen ausgeführt werden. Deshalb ist eine Aufstellung der verwendeten Brandschutzsysteme mit den speziellen Anforderungen in einer Liste zusammengefasst sinnvoll, wie z. B. für Rohrleitungsdurchführungen:

  • Notwendige Rohrabstände
  • Max. Rohrdimensionen
  • Rohrhalterungsabstände bei Wänden
  • Rohrhalterungsabstände bei Decken
  • Kernbohrdurchmesser für die Bauteile
  • Abstände zu Fremdgewerken wie Kabeltrassen, Luftleitungen
  • Verwendung in Massivbauteilen und Trockenbau möglich
  • Sowie für Kabeldurchführungen:

  • Maximale Kabeldurchmesser
  • Größe der Kabeltragekonstruktion
  • Material der Kabeltragekonstruktionen
  • Abmessungen der Bauteilöffnungen
  • Abstände der Kabelhalterungen zum Bauteil
  • Max. Belegung der Bauteilöffnung (in der Regel 60 %)
  • Verwendung in Massivbauteilen und Trockenbauteilen möglich
  • Nachinstallationen möglich
  • Abstände zu Fremdgewerken wie Rohrleitungen und Luftleitungen
  • Diese Auflistung mit den Anwendbarkeitsnachweisen sollten in digitaler Form den Planern sowie allen sonstigen Gewerken, wie z. B. Heizung, Sanitär, Lüftung, MSR, etc. vor Ausführungsbeginn übergeben werden.

    Mit dieser Maßnahme können unnötige Arbeiten vor Ort nahezu verhindert werden.

  • Bei Gebäuden der Gebäudeklasse 4 und 5 sowie bei Sonderbauten muss mit dem Bauantrag ein Brandschutzkonzept bzw. ein Brandschutznachweis erstellt werden.
  • Dafür werden in der Regel auf Grundlage der Baupläne für den Brandschutznachweis auch Brandschutzpläne erstellt. In diesen Brandschutzplänen sind bei Grundrissplänen alle Wände mit Brandschutzanforderung farblich gekennzeichnet. In den Schnittplänen des Gebäudes sind die Brandschutzanforderungen der Decken farblich markiert.

    Dabei wird als die am häufigsten verwendete Farbgebung für feuerbeständige (F90) Bauteile in rot und feuerhemmende (F30) Bauteile in gelb gezeichnet.

    Mein Hinweis ist, dass in diesen Gebäuden vor Beginn des Innenausbaues z.B. in zentralen Bereichen wie z.B. in allen Treppenhäusern auf jeder Ebene der entsprechende Brandschutzplan in ca. DIN A3 Größe einlaminiert an gut sichtbarer Stelle angebracht wird (Bild 2).

    Wenn die Rohrhalterungen nicht entsprechend dem abP eingebaut sind, ist eine Nachrüstung aufwendiger als eine richtige Originalhalterung.

    Hier können sich dann alle beteiligten Handwerker einfach und schnell einen Überblick verschaffen für ihre Arbeiten.

  • Als weiteren Hinweis möchte ich die Probleme beim Einbau von Brandschutzklappen in Trockenbauwänden ansprechen.
  • Hier trifft das Gewerk Trockenbau unter Aufsicht des Architektenbauleiters auf das Gewerk Lüftung unter Aufsicht des TGA-Bauleiters. Am Ende muss der WKSB-Isolierer die BSK beim Nasseinbau mit MG III Mörtel verpressen oder einseitig eine Plattenverkleidung in L90 herstellen. Deshalb ist es wichtig, hier rechtzeitig darauf hinzuweisen und die Unterkonstruktion der GK-Wand zu prüfen, damit keine späteren Umbauten entstehen.

    Hier sollte der WKSB-Betrieb rechtzeitig darauf achten, damit eine Ausführung entsprechend der Montageanleitung der BSK entsteht.

    2. Brandschutzpläne gut sichtbar im Gebäude (z. B. im Treppenhaus je Ebene) erleichtern allen Gewerken die Orientierung: F90-/F30-Bauteile und deren Anforderungen sind sofort erkennbar – so lassen sich Durchdringungen, Abschottungen und Einbauten frühzeitig korrekt planen und Abstimmungsfehler vermeiden.

    Foto: Karlheinz Kermann

    2. Brandschutzpläne gut sichtbar im Gebäude (z. B. im Treppenhaus je Ebene) erleichtern allen Gewerken die Orientierung: F90-/F30-Bauteile und deren Anforderungen sind sofort erkennbar – so lassen sich Durchdringungen, Abschottungen und Einbauten frühzeitig korrekt planen und Abstimmungsfehler vermeiden.
    Über den Autor
    Karlheinz Kermann
    Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger und Meister für das Wärme-, Kälte-, Schall- und Brandschutzisolierhandwerk, TIPCHECK engineer of EiiF

    Foto: Kermann

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