1. Ausführungsmangel
Wie in Abb. 1 erkennbar, ist die Luftleitungsdämmung mit wetterfester Ummantelung nicht bis an das Lüftungsgerät ausgeführt. Vermutlich wurde dies so umgesetzt, da vor dem Lüftungsgerät in der Luftleitung ein Segeltuchstutzen eingebaut ist, um Bewegungen zu kompensieren.

Wenn nun die Blechverkleidung fest mit einer Unterkonstruktion verbunden und bis an das Lüftungsgerät verlegt und befestigt ist, kann die Kompensation der Luftleitung nicht stattfinden. Dadurch können Schäden am System entstehen.
Bei der Ausführung in Abb. 1 sind jedoch zwei Mängel erkennbar: Der ungedämmte Bereich erhöht den Energieverlust der eckigen Luftleitung und die Einkantung der Blechverkleidung zur Luftleitung an der Stirnseite ist keine wetterfeste Ausführung. Im Deckelbereich tritt bei Regen in größeren Mengen Wasser in die Dämmkonstruktion ein.
Als Sanierung muss die Blechverkleidung bis an das Gerät mit entsprechender Dämmung herangeführt werden. Im oberen Bereich ist der Deckel der Blechverkleidung unterhalb des Dachbleches vom Lüftungsgerät zu montieren.
Der Anschluss zur vorhandenen Blechverkleidung muss gleitend hergestellt werden. Das heißt: genügend Überlappung und mit Kompriband hinterlegt. Im Deckelbereich eine Stehfalzabdeckung mit 20 mm Breite als abdeckendes „U“, damit die Aufkantung des benachbarten Deckelbleches sich hier bewegen kann.

2. Konstruktionsmängel
Wie in Abb. 2 erkennbar, sind die beiden Anschlüsse der Brunnenwasserwärmepumpe in zu geringem Abstand in die Wärmepumpe werkseitig eingebaut. Zusätzlich wurde bei Ausführung der Anschlusskomponenten auch keine Rücksicht auf eine Kältedämmung genommen.
Eine ordentliche, tauwasserfreie Montage einer – in diesem Fall – Kältedämmung aus synthetischem Kautschuk herzustellen, bedarf handwerklicher Fertigkeiten und Erfahrung. Aus Kostengründen werden mehrere Einbauten ohne dazwischenliegende Rohrpass-Stücke hintereinander verschraubt.

In der Abb. 3 sind oberhalb der vorderen Revisionsöffnungen des Heizkessels die Rezirkulationsleitungen (Temperatur ähnlich Rauchgaskanal – ca. + 420 °C) werkseitig so eingebaut, dass die Rohrdämmung an der unteren Seite fast auf "0 cm" abgeflacht werden muss. Hier stellt sich die Frage, ob dies nicht so konstruiert werden kann, dass eine vollständige Rohrdämmung möglich ist.


3. Mängel in der Ausführungsplanung
Abb. 4 zeigt eine Befüll-Leitung für den gedämmten Heißwasserbehälter. Die Rohrleitung wurde aus Gründen der einfacheren Verlegung zu nahe vor dem Behälter montiert. Da es sich um einen Heißwasserbehälter handelt, dürfte bekannt gewesen sein, dass dieser gedämmt werden muss. Der gedämmte Behälter wird noch mit einem Blechmantel geschützt.
Hier wird nun die eingesparte Zeit bei der Rohrverlegung doppelt und dreifach für den Mehraufwand zur Blechverkleidung benötigt. Die Dämmung der Rohrleitung im Bereich des Behälters ist nur mit erheblichem Aufwand möglich, sodass dieser Bereich ungedämmt bleiben wird.
In Abb. 5 ist die Flachdachdurchführung von zwei runden und einer eckigen Luftleitung durch eine Deckenaussparung zu sehen. Hierbei handelt es sich um einen Neubau einer Industriehalle zur Produktion. Der Dachdecker hat die Ausführung der Abdichtung verweigert, obwohl regelmäßig Regenwasser durch die Dachöffnungen in das Gebäude eingedrungen ist.
Bei der im Bild erkennbaren Verlegesituation ist eine Abdichtung ebenfalls nicht möglich. Das heißt: Zur Mangelbeseitigung müssten erst die runden Luftleitungen umverlegt werden. Danach wurde eine gedämmte Blechhaube mit Stahlprofilkonstruktion montiert, aus der alle Luftleitungen seitlich herausgeführt wurden. Alle Anschlüsse und Durchführungen wurden konstruktiv so ausgeführt, dass kein Regenwasser eindringen kann.
Bei einer sorgfältigen Planung, bei der für jede Luftleitung eine eigene Dachdurchführung vorhergesehen worden wäre, hätte der Bauherr eine qualitativ höherwertige Ausführung erhalten, die auch noch eine preisgünstigere Variante gewesen wäre.
Der Beitrag ist in Ausgabe 1.2022 der Fachzeitschrift TI – Technische Isolierung (April 2022) erschienen.