Warum führen wir eine Gefährdungsbeurteilung durch? Weil wir es müssen! Weil wir in einer Zeit leben, in der die Menschen lesen und schreiben können. Sie sind der Ansicht, alles müsse schriftlich festgehalten sein und alles müsse auf dem Schriftweg weitergegeben werden.
Die Vermutung, das Mitdenken und das selbständige Handeln der Menschen könne mindestens genauso wichtig sein, betrachten viele als absurd. Und sie wundern sich gleichzeitig, dass wir immer mehr zu Mitläufern, Jasagern und unselbständig tätigen Befehlsempfängern werden. Wer nicht alles schriftlich festhält, schriftlich weitergibt und schriftlich begründet, ist von vorneherein schuld, wenn etwas passiert.
Ich bin der festen Überzeugung, dass es an der Zeit ist, unsere Mitarbeiter und unser Umfeld zum Erkennen potenzieller Gefahren zu erziehen. Nicht alles kann durch schriftliche Anweisung verhindert werden. Ein schönes Beispiel hierzu: Ein überzeugter Vertreter der schriftlichen Arbeitsanweisung, seines Zeichens Dipl. Ing., hatte Bedenken einen Beamer-Stecker in den Computer zu stecken... vielleicht weil er keine schriftliche Anweisung hierzu hatte?
Damit wir aber zumindest ein System der Unterweisung unsere Mitarbeiter erarbeiten können, gibt es einige Schritte, die ich zur Diskussion stelle: Mithilfe einiger Gefährdungsbeurteilungen bzw. Arbeitsanweisungen der Fa. Kermann Isolierungen (Nördlingen) versuche ich, eine kleine Hilfestellung zu geben.
Gefährdungsbeurteilung erstellen
Bei der Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung ergeben sich folgende Fragen:
· Welches Ziel will ich mit der Beurteilung eventuell vorliegender Gefahren erreichen?
· Welchen Inhalt muss ich hierzu einfügen?
· Welche Ansprechpartner sind zu nennen, welche Personen sind betroffen?
· Welche Bereiche muss ich trennen, um diese deutlich zu machen?
· Gibt es besondere Stoffe Materialien mit dem ich bei der Ausführung konfrontiert bin, und bei welchen ich Schutzmaßnahmen ergreifen muss?
· Gibt es für die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung Hilfsmittel von unseren Innungen/Verbänden/Organisationen, welche ich nutzen kann/will?
Es gibt die Möglichkeit, bei der BG Bau eine Kurz-Handlungshilfe zur Erstellung der Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung für Kleinbetriebe im Bereich Gebäudetechnik herunterzuladen. Einige Bauinnungen stellen für gewisse Teilbereiche übersichtliche Gefährdungsbeurteilungen zur Verfügung. Hat man all diese Materialien und Unterlagen erfasst, kann man durch eine Unterweisung der betroffenen Mitarbeiter erreichen, dass diese lernen, worauf Sie achten müssen.
Herangehensweise in der Praxis
Als mögliches Herangehen an das Thema schlage ich vor:
· Anlage1 a,b: Kurz Handlungshilfe der BG für Kleinbetriebe in der Gebäudetechnik,
· Anlage 2 a,b,c: Gefährdungsbeurteilungsvorlagen einer überbetrieblichen Ausbildungsstätte.
Alternativ umgesetzt wie folgt:
· Anlage 3: Zusammengefasste Darstellung des berücksichtigten Gefährdungspotentiales,
· Anlage 4: Beispielhafte Gefahrstoffbeschreibung für Mineralwolldämmstoffe, welche bereits eingebaut sind.
Die dargestellte Vorgehensweise vermittelt dem Verantwortlichen im Unternehmen das Bewusstsein der möglichen Gefährdungen und hilft somit, die Sicherheit unserer Mitarbeiter zu verbessern.
Es ist sicherlich sinnvoll nach Fertigstellung einiger baustellenbezogener Unterweisungen mit dem Mitarbeiter der zuständigen BG Rücksprache zu halten und eine Feinabstimmung zu machen, um ein möglichst gutes Ergebnis zu erzielen.