Springe zum Hauptinhalt Skip to main navigation Skip to site search
Schon gewusst?

So profitieren Soloselbstständige von der KOMPASS-Förderung

Die Fördermöglichkeit aus dem ESF Plus-Programm besteht bereits seit Sommer 2023, sie wurde jetzt bis Ende Februar 2028 verlängert. Katrin Höhn, Ansprechpartnerin für kaufmännische Weiterbildungen bei der Bildungsakademie, rät Soloselbstständigen dazu, sich mit dem KOMPASS-Programm zu beschäftigen: „Soloselbstständige im Haupterwerb mit maximal einem Vollzeitmitarbeiter, die mindestens zwei Jahre am Markt sind, können sich um die Förderung bewerben. Bis zu 90 Prozent der Weiterbildungskosten, maximal 4.500 Euro jährlich, sind eine große Summe. Damit bekommen sie, bei Bewilligung, ihre Weiterbildung fast kostenlos.“

Kurse der Bildungsakademie förderfähig

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales fördert Kurse mit einer Mindestdauer von 20 Stunden, die innerhalb von sechs Monaten abgeschlossen sein müssen. In manchen Fällen lassen sich kürzere Weiterbildungen kumulieren. „Es gibt ein paar Bedingungen, an die die Förderung geknüpft ist. Die Anbieter müssen zertifiziert sein, was wir als Bildungsakademie mit der DIN ISO 9001 sind. Inhaltlich muss es zur beruflichen Verwendung dienen. Das können betriebswirtschaftliche Kenntnisse, digitale Fähigkeiten und methodisches Wissen oder berufsspezifische fachliche Kompetenzen sein. Pflichtschulungen sind davon ausgeschlossen“, konkretisiert Katrin Höhn.

Ein Beratungsgespräch vorab bei einer KOMPASS-Anlaufstelle, persönlich oder virtuell, ist obligatorisch. Für Baden-Württemberg ist das die Team U Academy gGmbH. Bei Bewilligung erhalten Teilnehmer einen Qualifizierungsscheck. Nach erfolgreicher Teilnahme können Soloselbstständige ihre Weiterbildung anteilig rückerstatten lassen.

Zur KOMPASS-Webseite: www.esfplus.de/kompass